Trage den Empfänger genau so ein, wie er im Handelsregister oder im Behördenverzeichnis steht.
Der Lotse erklärt, warum
Die vollständige Anschrift des Empfängers ist Pflichtangabe nach § 14 UStG – ohne sie darf dein Kunde die Vorsteuer nicht ziehen. Behörden brauchen zusätzlich die Leitweg-ID: sie ist die Postadresse im Rechnungsportal des Landes und steht meist in der Auftragsbestätigung.