BR-07EN 16931
Name des Käufers fehlt
Der Name des Rechnungsempfängers (BT-44) fehlt. § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG verlangt ihn, und ohne ihn zieht der Empfänger keine Vorsteuer.
Wortlaut der Meldung
[BR-07] An Invoice shall contain the Buyer name (BT-44).
Betroffene Felder: BT-44 Buyer name
Stand: Juli 2026 · Geprüft und geschrieben von Pascal Wagner
Warum das passiert
- Im Kundenstamm stand nur ein Ansprechpartner, aber keine Firmierung.
- Bei einer Behördenrechnung wurde nur die Leitweg-ID gepflegt und der Name als überflüssig angesehen.
So behebst du es
- Trag die vollständige Firmierung des Empfängers ein, so wie sie im Register steht.
- Der Ansprechpartner ist ein anderes Feld und ersetzt den Namen nicht.
Was die Regel nicht prüft
Die Regel prüft, ob ein Name dasteht — nicht, ob er stimmt. Eine Rechnung an die falsche Firma besteht die Prüfung und ist trotzdem umsatzsteuerlich unbrauchbar.
Was der Empfänger sieht
Nichts, die Datei wird abgewiesen.
Tritt oft zusammen auf mit
Begriffe dazu
- Vorsteuerabzug – Die gezahlte Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen vom eigenen Steuerbetrag abziehen.
Quelle der Regel: EN 16931. Diese Seite beschreibt, wie sich die Regel in der Praxis auswirkt – sie ersetzt nicht den Normtext und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Fehlt etwas oder stimmt etwas nicht? Schreib uns.