BR-07EN 16931
Name des Käufers fehlt
Der Name des Rechnungsempfängers (BT-44) fehlt. § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG verlangt ihn, und ohne ihn zieht der Empfänger keine Vorsteuer.
Wortlaut der Meldung
[BR-07] An Invoice shall contain the Buyer name (BT-44).
Betroffene Felder: BT-44 Buyer name
Stand: Juli 2026 · Geprüft und geschrieben von Pascal Wagner
Warum das passiert
- Im Kundenstamm stand nur ein Ansprechpartner, aber keine Firmierung.
- Bei einer Behördenrechnung wurde nur die Leitweg-ID gepflegt und der Name als überflüssig angesehen.
So behebst du es
- Trag die vollständige Firmierung des Empfängers ein, so wie sie im Register steht.
- Der Ansprechpartner ist ein anderes Feld und ersetzt den Namen nicht.
Was die Regel nicht prüft
Die Regel prüft, ob ein Name dasteht — nicht, ob er stimmt. Eine Rechnung an die falsche Firma besteht die Prüfung und ist trotzdem umsatzsteuerlich unbrauchbar.
Was der Empfänger sieht
Nichts, die Datei wird abgewiesen.
Tritt oft zusammen auf mit
Quelle der Regel: EN 16931. Diese Seite beschreibt, wie sich die Regel in der Praxis auswirkt – sie ersetzt nicht den Normtext und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Fehlt etwas oder stimmt etwas nicht? Schreib uns.