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Gilt die E-Rechnungspflicht schon für dich?

Empfangen muss jedes Unternehmen in Deutschland seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen musst du ab 2027 oder 2028 – je nach Umsatz, Kundschaft und Kleinunternehmerstatus. Fünf Fragen genügen, um deinen Fall zu klären; die Antwort kommt mit Datum und Paragraph.

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Bist du Unternehmer im Sinne des § 2 UStG?

Wer selbständig und nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbringt. Auf Gewinn, Gewerbeanmeldung und Rechtsform kommt es nicht an – Vermietung und Nebenerwerb zählen mit.

An wen stellst du Rechnungen?

Entscheidend ist der Empfänger: Die Pflicht gilt nur für Umsätze an andere Unternehmen im Inland.

Nutzt du die Kleinunternehmerregelung?

Nach § 19 UStG: keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, dafür kein Vorsteuerabzug. Seit 2025 gelten 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.

Wie hoch war dein Gesamtumsatz 2026?

Der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG, nicht der Gewinn. Er entscheidet, ob dich die Pflicht 2027 oder erst 2028 trifft.

Wie hoch sind deine Rechnungen?

Rechnungen bis 250 € brutto sind Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV und dürfen sonstige Rechnungen bleiben.

Dein Ergebnis

Empfangen musst du seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen musst du ab dem 1. Januar 2028.

Empfangen§ 14 Abs. 1 und 2 UStG

Seit dem 1. Januar 2025 musst du E-Rechnungen entgegennehmen können – unabhängig von Umsatz, Rechtsform und davon, ob du selbst schon welche ausstellen musst. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus; du darfst eine E-Rechnung nicht mit dem Hinweis zurückweisen, du könnest sie nicht lesen.

Ausstellen§ 27 Abs. 38 UStG

Ab dem 1. Januar 2028 bist du verpflichtet, weil dein Gesamtumsatz im Jahr 2026 bei höchstens 800.000 Euro lag – bis dahin darfst du weiter sonstige Rechnungen ausstellen, wenn der Empfänger zustimmt.

Was in deinem Fall zusätzlich gilt

Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG
Für sie gilt die Pflicht nicht. Das betrifft mehr Betriebe, als der Paragraph vermuten lässt: Heilbehandlung, Versicherungs- und Kreditvermittlung, Vermietung von Grundstücken, viele Bildungsleistungen. Wer ausschließlich solche Umsätze hat, bleibt außen vor – wer beides hat, nur für diesen Teil.

Dein nächster Schritt

Das Ergebnis bildet den Regelfall ab und ersetzt keine Steuerberatung. Sonderfälle – Organschaft, Reverse Charge, Auslandsumsätze, Land- und Forstwirtschaft nach § 24 UStG – können abweichen.

Die Stichtage auf einen Blick

Zwei Pflichten, die regelmäßig verwechselt werden. Die eine gilt längst und für alle, die andere kommt gestaffelt.

2025EmpfangenAlle Unternehmen2027Ausstellenüber 800.000 € Umsatz2028Ausstellenalle übrigen§ 14 UStG · § 27 Abs. 38 UStG

Häufige Fragen

Die fünf Fragen, die zu diesem Werkzeug am häufigsten kommen – mit dem Paragraphen, auf dem die Antwort steht.

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für mich?

Empfangen musst du seit dem 1. Januar 2025 – jeder inländische Unternehmer, ohne Übergangsfrist und ohne Umsatzgrenze. Ausstellen musst du ab dem 1. Januar 2027, wenn dein Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro lag, sonst ab dem 1. Januar 2028 (§ 27 Abs. 38 UStG).

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?

Nur zur Hälfte. Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen E-Rechnungen empfangen können, dürfen aber dauerhaft sonstige Rechnungen ausstellen (§ 34a UStDV). Das ist keine Übergangsfrist, sondern eine eigene Regelung – sie läuft nicht aus.

Muss ich auch an Privatkunden E-Rechnungen schicken?

Nein. Die Pflicht betrifft ausschließlich Umsätze zwischen inländischen Unternehmern. An Verbraucher bleibt alles wie bisher. Empfangen können musst du trotzdem, denn deine Lieferanten dürfen dir E-Rechnungen schicken.

Was ist mit kleinen Rechnungen unter 250 Euro?

Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto dürfen sonstige Rechnungen bleiben (§ 33 UStDV). Die Grenze gilt je Rechnung. Eine Leistung künstlich auf zwei Rechnungen aufzuteilen, um darunter zu bleiben, hält keiner Prüfung stand.

Reicht ein PDF als E-Rechnung?

Nein. Seit 2025 ist eine E-Rechnung ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 – XRechnung oder ZUGFeRD. Ein PDF ohne eingebetteten Datensatz ist eine „sonstige Rechnung“, so ordentlich es auch gestaltet ist.

Weiterlesen

Wissen

E-Rechnungspflicht 2027 und 2028

Empfangen musst du seit 2025. Ab 2027 fällt die Papier-Option für Betriebe über 800.000 Euro Umsatz, ab 2028 für alle – mit den Ausnahmen.

5 Minuten Lesezeit

Wissen

Kleinunternehmer und E-Rechnung 2026

Empfangen ist seit 1.1.2025 Pflicht, senden bleibt freiwillig. Dazu die Grenzen 25.000 und 100.000 Euro und die Steuerkategorie E im XML.

7 Minuten Lesezeit

Funktion

E-Rechnung empfangen und archivieren

Eigene Eingangsadresse für jede E-Rechnung: Lieferant, Betrag und Frist auf einen Blick, das Original acht Jahre im Archiv nach § 147 AO.

Der Check ist eine Orientierung, keine Steuerberatung. Er bildet den Regelfall ab – Organschaft, Reverse Charge und Auslandsumsätze gehören ins Steuerbüro.

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