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Rechnungen in Fotografie und Medien: 7 Prozent oder 19?

In kaum einer Branche wird der Steuersatz so oft falsch gesetzt wie hier. Die Einräumung von Nutzungsrechten an urheberrechtlich geschützten Werken unterliegt dem ermäßigten Satz von 7 Prozent; die reine Dienstleistung dagegen dem Regelsatz. Auf einer Rechnung kommt beides zusammen, und dann muss die Aufteilung nachvollziehbar sein.

7 / 19Prozent – je nach Leistungsteil

Worauf es hier ankommt

Nutzungsrecht ist nicht gleich Aufnahme

Der ermäßigte Satz knüpft an die Übertragung von Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz an, nicht an die Tätigkeit. Der Auftrag, an einem Tag zu fotografieren, ist eine Dienstleistung; die Einräumung des Rechts, die Bilder zu veröffentlichen, ist die Rechteübertragung. Wer beides in einer Position zusammenfasst, macht die Aufteilung unmöglich.

Getrennte Positionen sind der sichere Weg

Eine Position für die Produktion mit 19 Prozent, eine für die Nutzungsrechte mit 7 Prozent. Das ist mehr Schreibarbeit und im Streitfall der Unterschied zwischen einer nachvollziehbaren und einer geschätzten Rechnung.

Die Künstlersozialabgabe betrifft deine Auftraggeber

Verwertet ein Unternehmen regelmäßig künstlerische Leistungen, schuldet es der Künstlersozialkasse eine Abgabe auf das Honorar. Sie steht nicht auf deiner Rechnung und wird von dir nicht ausgewiesen. Es hilft aber, das zu wissen, wenn ein Kunde deswegen nachfragt.

Zwei Saetze auf einer Rechnung

  1. Leistung aufteilen

    Produktion und Rechteübertragung sind zwei Dinge. Wer sie in eine Position packt, macht die Aufteilung unmöglich.

  2. Nutzungsrechte beschreiben

    Medium, Gebiet und Zeitraum. „Nutzungsrechte“ allein sagt weder dem Kunden noch dem Finanzamt etwas.

  3. Saetze getrennt ausweisen

    19 Prozent auf die Produktion, 7 auf die Rechte. Die Summen entstehen je Steuergruppe getrennt.

Der pauschale Ansatz

Die ganze Rechnung mit 7 Prozent zu stellen ist bequem und hält selten stand. Kommt die Prüfung zu einer anderen Einordnung, wird der Differenzbetrag nachgefordert – für alle Rechnungen des Zeitraums.

Häufige Fragen

Darf ich die ganze Rechnung mit 7 Prozent stellen?

Nur wenn die Rechteübertragung den Leistungsinhalt prägt und die Nebenleistungen darin aufgehen. Wo das nicht eindeutig ist, ist die getrennte Ausweisung der sichere Weg.

Wie beschreibe ich Nutzungsrechte auf der Rechnung?

Mit Umfang und Dauer: Medium, Gebiet und Zeitraum. „Nutzungsrechte“ allein sagt weder dem Kunden noch dem Finanzamt etwas.

Praxis & Buchhaltung

Pflichtangaben nach § 14 UStG

Zehn Angaben machen aus einem Schreiben eine Rechnung. Was jede davon bedeutet, wo die typischen Fehler liegen und was passiert, wenn eine fehlt.

6 Minuten Lesezeit

Weitere Rechnungsvorlagen

Was in deiner Lage sonst noch zählt – nach Anlass und nach Branche sortiert.

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