Rechnung schreiben: was draufmuss
Eine Rechnung braucht zehn Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG. Fehlt eine davon, darf dein Kunde die Vorsteuer nicht ziehen – und schickt sie zurück.
Diese Seite zeigt die zehn Angaben in der Reihenfolge, in der sie auf das Blatt gehören, dazu die drei Fälle, die am häufigsten gefragt werden: als Privatperson, im Kleingewerbe und als Kleinunternehmer. Am Ende steht, was sich 2027 ändert.
Die zehn Pflichtangaben
Sie stehen in § 14 Abs. 4 UStG. Die Reihenfolge auf dem Blatt ist frei, aber die hier ist die übliche: von oben nach unten so, wie ein Mensch eine Rechnung liest.
- 1.Name und Anschrift beider SeitenVollständig, mit Rechtsform. Eine Briefkastenanschrift genügt, solange du dort erreichbar bist.
- 2.Deine Steuernummer oder USt-IdNr.Eine von beiden reicht. Ins EU-Ausland brauchst du die USt-IdNr.
- 3.AusstellungsdatumDer Tag, an dem du die Rechnung schreibst.
- 4.Fortlaufende RechnungsnummerEinmalig vergeben, aufsteigend. Lücken sind erlaubt, Doppelungen nicht.
- 5.Menge und Art der LeistungSo genau, dass ein Dritter erkennt, was geliefert wurde. „Diverses“ genügt nicht.
- 6.LeistungsdatumWann geliefert oder geleistet wurde. Der Kalendermonat reicht. Das ist die Angabe, die am häufigsten fehlt.
- 7.Entgelt, nach Steuersätzen getrenntBei gemischten Sätzen jede Gruppe einzeln, nicht als Summe.
- 8.Steuersatz und SteuerbetragOder der Hinweis auf die Steuerbefreiung, etwa nach § 19 UStG.
- 9.Hinweis auf die AufbewahrungspflichtNur bei Leistungen an einem Grundstück gegenüber Privatpersonen: zwei Jahre.
- 10.Das Wort „Gutschrift“Nur, wenn der Kunde abrechnet statt du. Sonst weglassen – es hat eine feste Bedeutung.
Bis 250 Euro brutto genügen vier davon: dein Name und deine Anschrift, das Datum, Menge und Art der Leistung sowie der Bruttobetrag mit Steuersatz. Das ist die Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV – der Grund, warum ein Tankbeleg als Rechnung taugt.
Als Privatperson eine Rechnung schreiben
Wer einmalig etwas verkauft, ein Möbelstück oder eine Nachhilfestunde, darf einen Beleg ausstellen. Er heisst dann meist Quittung, ist aber dasselbe: ein Nachweis darüber, wer wem was wann für wie viel geliefert hat.
Die eine Regel, die zählt: keine Umsatzsteuer ausweisen. Wer als Privatperson „19 % MwSt.“ auf einen Beleg schreibt, schuldet den Betrag nach § 14c Abs. 2 UStG dem Finanzamt, obwohl kein Unternehmen dahintersteht. Es genügt der Gesamtbetrag ohne Steuerangabe.
Wird aus dem Einzelfall Regelmässigkeit – ein zweiter, ein dritter Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht –, entsteht eine unternehmerische Tätigkeit. Dann greifen die zehn Pflichtangaben, und es beginnt die Frage nach dem Gewerbe.
Kleingewerbe und Kleinunternehmer
Die beiden Begriffe werden ständig verwechselt, und sie kommen aus zwei verschiedenen Gesetzen.
Kleingewerbe
Ein Gewerbe, das nach § 1 Abs. 2 HGB keinen kaufmännischen Betrieb erfordert. Folge: keine Buchführungspflicht, keine Firma im Handelsregister, Einnahmenüberschussrechnung statt Bilanz. Für die Rechnung ändert das nichts – die zehn Pflichtangaben gelten.
Kleinunternehmer
Eine Wahl im Umsatzsteuerrecht nach § 19 UStG, möglich bis 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Folge: keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, dafür ein Hinweis auf den Grund – und kein Vorsteuerabzug.
Man kann beides sein, eines von beidem oder keines. Der Satz für die Rechnung eines Kleinunternehmers lautet sinngemäss: „Gemäss § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Er ist Pflicht, nicht Höflichkeit.
Vorlage: wie das Blatt aussieht
Eine Rechnung braucht kein Layout, sie braucht Vollständigkeit. Diese Anordnung ist üblich und funktioniert von der Handwerksrechnung bis zum Honorar:
Tischlerei Ahrens e. K. [oben links: dein Betrieb]
Werftstraße 8, 24143 Kiel
Steuernummer 20/123/45678
Nordwind Immobilien GmbH [Empfänger]
Batteriestraße 12
24939 Flensburg
Rechnung RE-2026-0042 [Nummer und Datum]
Rechnungsdatum: 02.09.2026
Leistungsdatum: 28.08.2026
Pos. Bezeichnung Menge Einzelpreis Netto
1 Montage Innentüren 6 h 145,00 € 870,00 €
2 Anfahrt und Aufmaß 1 Pau. 89,00 € 89,00 €
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Netto gesamt 959,00 €
zzgl. 19 % USt 182,21 €
Gesamtbetrag 1.141,21 €
Zahlbar bis 16.09.2026 ohne Abzug.
Bei Zahlung bis 09.09.2026 2 % Skonto.
Bankverbindung: DE02 1203 0000 0000 2020 51Als Word- oder Excel-Vorlage funktioniert das für Privatkunden dauerhaft. Für Rechnungen an Unternehmen ist es eine Übergangslösung: Ab 2027 verlangt das Gesetz ein strukturiertes Format, und eine Word-Datei ist keines – auch nicht als PDF.
Was sich 2027 ändert
Seit 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Beim Versenden gilt eine Treppe: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Umsatz im Vorjahr an andere Unternehmen strukturiert abrechnen, ab dem 1. Januar 2028 alle.
Nicht betroffen sind Rechnungen an Privatpersonen, Rechnungen ins Ausland, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Rechnungen von Kleinunternehmern. Für sie bleibt alles, wie es ist.
Häufige Fragen
- Darf eine Privatperson eine Rechnung schreiben?
- Ja. Wer einmalig etwas verkauft oder eine Gefälligkeit abrechnet, darf einen Beleg ausstellen. Er darf nur keine Umsatzsteuer ausweisen, weil sie sonst nach § 14c UStG geschuldet wird, obwohl kein Unternehmen dahintersteht. Wird aus dem Einzelfall eine Regelmässigkeit, entsteht eine unternehmerische Tätigkeit mit allen Pflichten.
- Was muss auf eine Rechnung im Kleingewerbe?
- Dieselben zehn Pflichtangaben wie bei jedem Unternehmen. „Kleingewerbe“ ist eine Frage der Gewerbeordnung und des Handelsrechts, nicht des Umsatzsteuerrechts. Wer zusätzlich die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und nennt stattdessen den Grund.
- Brauche ich ein Programm, oder reicht Word?
- Für Rechnungen an Privatkunden reicht ein Textprogramm. Für Rechnungen an Unternehmen wird es ab 2027 eng: Dann ist ein strukturiertes Format vorgeschrieben, und ein Word-Dokument erfüllt das nicht – auch nicht als PDF.
- Wie schnell muss ich eine Rechnung schreiben?
- Innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung, wenn eine Rechnungspflicht besteht (§ 14 Abs. 2 UStG). Bei Leistungen an einem Grundstück gilt das auch gegenüber Privatpersonen.
- Was kostet es, eine Rechnung falsch zu schreiben?
- Für dich zunächst nichts, für deinen Kunden den Vorsteuerabzug. Er wird die Rechnung zurückschicken. Eine Berichtigung wirkt auf den ursprünglichen Zeitpunkt zurück, wenn Aussteller, Empfänger, Leistung, Entgelt und Steuer schon in der ersten Fassung standen.
Die Rechnung schreiben, ohne die zehn Angaben abzuhaken
Der Assistent fragt in der Reihenfolge, in der es auf dem Blatt steht, und prüft die Datei gegen EN 16931, bevor du sie bekommst. Drei Rechnungen im Monat dauerhaft kostenlos, ohne Anmeldung.
Stand: September 2026. Die Seite nennt die Rechtsgrundlagen, damit du sie selbst nachlesen kannst; sie ersetzt keine Steuerberatung.