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Rechnungen im Handwerk: Abschlag, Baustelle, Barzahlung

Im Handwerk kommt das Geld selten auf einmal: erst ein Abschlag, dann die Schlussrechnung, und zwischendurch zahlt jemand bar auf der Baustelle. Der Assistent führt dich durch jede dieser Rechnungen, Schritt für Schritt, auch am Telefon. Er fragt die Pflichtangaben ab und prüft die Rechnung, bevor du sie verschickst.

6 MonateZeit für die Rechnung nach Arbeiten am Haus, auch bei Privatkunden

Worauf es hier ankommt

Abschlag und Schlussrechnung

Für fertige Teile der Arbeit darfst du einen Abschlag verlangen (§ 632a BGB). Im Assistenten ist die Abschlagsrechnung eine eigene Belegart. Am Ende rechnet die Schlussrechnung den ganzen Auftrag ab und zieht die bezahlten Abschläge ab; die Umsatzsteuer steht dabei auf dem vollen Betrag.

Die Baustelle als eigene Adresse

Die Rechnung geht an deinen Kunden, gearbeitet hast du aber woanders: auf der Baustelle, im Ferienhaus, in der Filiale. Die Baustelle trägst du im Assistenten als Lieferadresse ein, die Rechnungsadresse bleibt die deines Kunden. So sieht jeder, wo die Arbeit war.

Barzahlung auf der Baustelle

Zahlt dein Kunde bar, bekommt er eine Quittung. Bis 250 Euro kann sie zugleich die Rechnung sein; ob alle Angaben draufstehen, sagt dir das Quittungs-Werkzeug. Aber: Privatkunden können Handwerkerkosten nur von der Steuer absetzen, wenn sie aufs Konto überweisen (§ 35a EStG). Bar bezahlt zählt dafür nicht.

Arbeitslohn, Material und Anfahrt getrennt

Dein Privatkunde darf 20 Prozent der Arbeitskosten von seiner Einkommensteuer abziehen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Dafür muss er sehen, welcher Teil Arbeit ist. Schreib Lohn, Material und Anfahrt deshalb als eigene Positionen, mit Menge und Einheit: „Montage Innentüren, 6 Stück“ statt „Türen“.

Reverse Charge bei Bauleistungen (§ 13b UStG)

Arbeitest du für einen anderen Baubetrieb, schuldet oft er die Umsatzsteuer, nicht du. Das gilt, wenn er selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt; davon ist auszugehen, wenn er dir die Bescheinigung seines Finanzamts zeigt. Auf die Rechnung gehört dann kein Steuerbetrag, sondern der Satz „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 5 UStG). Der Assistent setzt ihn selbst und fragt nach der USt-IdNr. deines Kunden.

So schreibst du die Rechnung im Assistenten

  1. Kunde und Baustelle

    Oben die Rechnungsadresse deines Kunden. War die Arbeit woanders, kommt die Baustelle als Lieferadresse dazu.

  2. Lohn, Material, Anfahrt

    Jede Position mit Menge und Einheit. Ist es ein Abschlag, wählst du vorher die Abschlagsrechnung als Belegart.

  3. Prüfen und herunterladen

    Der Assistent prüft die Pflichtangaben, bevor die Datei entsteht. Du bekommst ein PDF und für Geschäftskunden die E-Rechnung als XRechnung oder ZUGFeRD.

Was eine fehlende Rechnung kostet

Nach Arbeiten an einem Haus oder Grundstück musst du auch Privatkunden innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung schreiben (§ 14 Abs. 2 UStG). Wer das vorsätzlich oder leichtfertig versäumt, riskiert ein Bußgeld bis 5.000 Euro (§ 26a UStG). Auf die Rechnung gehört außerdem der Hinweis, dass dein Kunde sie zwei Jahre aufbewahren muss.

Häufige Fragen

Gilt § 13b auch bei Privatkunden?

Nein. Gegenüber Privatpersonen weist du ganz normal Umsatzsteuer aus. Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft greift nur zwischen Unternehmen, die selbst Bauleistungen erbringen.

Brauchen Privatkunden eine E-Rechnung?

Nein. Rechnungen an Privatpersonen müssen nie E-Rechnungen sein, auch ab 2028 nicht. Ein PDF oder Papier genügt, mit denselben Pflichtangaben wie immer.

Wann muss die Rechnung beim Privatkunden sein?

Bei Arbeiten an einem Haus oder Grundstück innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung. Auf die Rechnung gehört dann der Hinweis, dass dein Kunde sie zwei Jahre aufbewahren muss (§ 14b UStG).

Muss ich für jede Kommune ein eigenes Portal nutzen?

Die Datei ist immer dieselbe XRechnung; nur der Einreichungsweg unterscheidet sich. Welches Portal gilt, steht in der Auftragsbestätigung.

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