Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Dienstes Rechnungslotse, angeboten von AOS Digital.
Stand: 3. August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung von Rechnungslotse zwischen AOS Digital, Fleischerstraße 30, 73054 Eislingen(nachfolgend „Anbieter“) und dem Nutzer.
(2) Das Angebot richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Selbstständige und Kleinunternehmer. Eine Nutzung als Verbraucher ist nicht vorgesehen.
(3) Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
(4) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Bei der Anmeldung bestätigst du, dass du es in Ausübung deiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzt. Mit Verbrauchern kommt kein Vertrag zustande; ein Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB besteht daher nicht.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt eine Webanwendung bereit, mit der Rechnungen als PDF, als XRechnung (UBL) und als ZUGFeRD (PDF/A-3 mit eingebettetem CII-Datensatz) erstellt, gegen EN 16931 geprüft, verwaltet und archiviert werden können.
(2) Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif; maßgeblich ist die Beschreibung auf der Preisseite in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.
(3) Der Dienst ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die automatische Prüfung von Pflichtangaben unterstützt bei der Vollständigkeit, ersetzt aber weder die Prüfung durch eine Steuerberatung noch die eigene Sorgfalt des Nutzers. Der Nutzer bleibt für die inhaltliche Richtigkeit seiner Rechnungen verantwortlich.
(4) Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln. Funktionen, die den Kern der vereinbarten Leistung betreffen, werden nicht zum Nachteil des Nutzers eingeschränkt, ohne dass ihm ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird.
(5) Kanzlei-Arbeitsplatz. Für Steuerkanzleien besteht daneben der Kanzlei-Arbeitsplatz. Er ist kein Tarif für ein eigenes Konto, sondern ein Zugang auf die Konten von Mandanten: Die Kanzlei kann Mandantenkonten anlegen und mit dem Funktionsumfang des Tarifs Pro führen, Zugänge für ihre eigenen Beschäftigten vergeben und je Mandant auswerten und exportieren. In einem kanzleigeführten Konto hat die Kanzlei vollen Zugriff; sie arbeitet darin wie ein Kontoinhaber. Einzelheiten stehen auf der Preisseite für Kanzleien.
(6) Lesezugang für die Steuerkanzlei. Unabhängig davon kann ein Nutzer in den kostenpflichtigen Tarifen seiner Steuerkanzlei bis zu zwei Zugänge zu seinem Konto einräumen. Sie erlauben ausschließlich Einsicht und Export – Rechnungen erzeugen, stornieren, versenden oder Stammdaten ändern ist damit nicht möglich. Sie sind für den Nutzer wie für die Kanzlei unentgeltlich, zählen nicht gegen die Zahl der Mitarbeiterzugänge und sind vom Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendbar.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Die Nutzung ohne Konto kommt mit dem erstmaligen Erzeugen einer Rechnung zustande und endet mit dem Abschluss des Vorgangs.
(2) Bei Registrierung kommt der Vertrag mit Bestätigung des per E-Mail versandten Anmeldelinks zustande.
(3) Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs beim Zahlungsdienstleister zustande.
(4) Der Kanzlei-Arbeitsplatz (§ 2 Abs. 5) kommt nicht über den Bezahlvorgang nach Absatz 3 zustande, sondern durch Vereinbarung in Textform. Vertragspartner des Anbieters ist dabei die Kanzlei: Sie schuldet das Entgelt für den Arbeitsplatz und für die von ihr geführten Mandantenkonten, auch soweit diese von ihren Mandanten genutzt werden. Die Kanzlei sichert zu, von jedem Mandanten beauftragt zu sein, dessen Konto sie anlegt oder führt; der Anbieter prüft das nicht.
§ 4 Tarife, Preise und Zahlung
(1) Die Tarife Free und Free + Account sind unentgeltlich. Ihr monatliches Kontingent an Rechnungen ergibt sich aus der Preisseite.
(2) Der Tarif Pro kostet 9,00 € netto je Monat oder 90,00 € netto je Jahr. Der Tarif Büro kostet 39,00 € netto je Monat oder 390,00 € netto je Jahr. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %; sie wird im Bestellvorgang ausgewiesen und zusätzlich erhoben.
(2a) Der Tarif Büro umfasst über Pro hinaus bis zu fünf Betriebe mit je eigenen Absenderangaben, eigenem Logo und eigenem Nummernkreis, den Export eines DATEV-Buchungsstapels sowie die Erzeugung einer Verfahrensdokumentation nach GoBD. Die Verfahrensdokumentation beschreibt den Teil der Abläufe, der über Rechnungslotse läuft; sie ersetzt keine vollständige Dokumentation des Betriebs und keine steuerliche Beratung.
(2b) Im Tarif Pro sind 200 erzeugte Rechnungen je Kalendermonat enthalten. Der Zähler beginnt am Monatsersten neu; nicht genutzte Rechnungen verfallen und werden nicht übertragen. Ist das Kontingent erreicht, bleiben alle bereits erzeugten Rechnungen und das Archiv unverändert zugänglich – es entsteht lediglich keine neue Rechnung mehr, bis der Monat wechselt oder ein größerer Tarif gewählt wird. Angebote zählen nicht mit.
(2c) In den Tarifen Büro und Kanzlei besteht keine Mengengrenze je Abrechnungsperiode. Das bezieht sich auf die Menge, nicht auf die Geschwindigkeit: Zum Schutz des Betriebs gilt eine technische Obergrenze je Konto und Stunde; sie liegt weit über dem, was bei Bedienung durch Menschen entsteht, und greift nur gegen automatisierte Massenabrufe. Wird sie erreicht, sind spätere Anfragen wieder möglich, ohne dass Daten verloren gehen.
(2d) Der Kanzlei-Arbeitsplatz kostet 149,00 € netto je Monat oder 1.490,00 € netto je Jahr. Darin enthalten sind 10 kanzleigeführte Mandantenkonten; jedes weitere kostet 5,00 € netto je Monat oder 50,00 € netto je Jahr. Ein Abonnement trägt genau einen Abrechnungstakt: Wer jährlich zahlt, dem werden auch die Mandantenkonten jährlich berechnet; eine Verbindung aus monatlichem Arbeitsplatz und jährlichen Mandantenkonten – oder umgekehrt – gibt es nicht. Gezählt werden allein kanzleigeführte Konten – ein Mandant mit eigenem entgeltlichem Abonnement zählt nicht mit. Auch diese Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Lesezugang für die Steuerkanzlei nach § 2 Abs. 6 ist unentgeltlich.
(2e) Ein einzelnes kanzleigeführtes Mandantenkonto kann auf die Stufe Büro gehoben werden. Es kostet dann 22,00 € netto je Monat statt 5,00 € – im Jahrestakt 220,00 € statt 50,00 € – und umfasst den Leistungsumfang des Tarifs Büro nach Absatz 2a. Ein Konto auf der Stufe Büro wird weiterhin auf die enthaltenen kanzleigeführten Mandantenkonten angerechnet; zusätzlich berechnet wird allein der Unterschiedsbetrag. Die Kanzlei setzt und beendet die Stufe selbst; die Änderung wird taggenau anteilig berechnet und mit der nächsten Abrechnung erhoben.
(3) Die Abrechnung erfolgt im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Nutzer verwaltet Zahlungsmittel, Rechnungen und Kündigung im Kundenportal des Zahlungsdienstleisters, erreichbar aus den Einstellungen.
(4) Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Der Nutzer kann bis zum Wirksamwerden zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit und ist zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode kündbar – bei monatlicher Zahlung also monatlich.
(2) Ein kostenloser Test der Tarife Pro und Büro läuft 7 Tage und geht ohne Kündigung automatisch in den Tarif Free + Account über. Es erfolgt keine Abbuchung. Während des Tests stehen alle Funktionen des gewählten Tarifs zur Verfügung; die Anzahl der erzeugten Rechnungen ist auf 20 begrenzt. Der Test kann je Konto einmal genutzt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(4) Nach Vertragsende bleibt der Datenexport für 30 Tage abrufbar. Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
(5) Zur Aufbewahrung nach § 147 AO bist du verpflichtet, nicht wir. Deshalb bleibt der vollständige Export deiner Rechnungen samt PDF-, XML- und Prüfsummendateien nach Vertragsende 30 Tage abrufbar. Wir löschen Konto und Inhalte, sobald du es verlangst, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Aufforderung. Ohne Aufforderung bleiben die Daten für dich abrufbar – löschten wir sie eigenmächtig, verlörst du Belege, die du gegenüber dem Finanzamt vorhalten musst.
(6) Übergabe eines kanzleigeführten Kontos. Die Kanzlei kann ein von ihr geführtes Mandantenkonto an den Mandanten übergeben. Voraussetzung ist, dass der Mandant selbst einen Vertrag nach § 3 in einem von ihm gewählten Tarif schließt. Mit der Übergabe endet die Kanzleiführung: Das Konto zählt ab der folgenden Abrechnungsperiode nicht mehr für das Entgelt der Kanzlei nach § 4 Abs. 2d und einen etwaigen Aufpreis nach § 4 Abs. 2e, und über einen darüber hinaus bestehenden Zugang der Kanzlei entscheidet allein der Mandant – er kann ihn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden. Die Inhalte des Kontos bleiben dabei unverändert: Es werden keine Daten gelöscht, keine kopiert und keine an Dritte übermittelt. Wird ein kanzleigeführtes Konto beendet, ohne dass der Mandant es übernimmt, gilt für dieses Konto Absatz 4.
§ 6 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer verpflichtet sich,
- zutreffende Angaben zu machen und diese aktuell zu halten,
- seine persönlichen Zugangsdaten und Anmeldelinks nicht an Dritte weiterzugeben,
- Schlüssel für die Schnittstelle nur an Systeme zu geben, die er einsetzen will, ihnen nur die nötigen Rechte zu erteilen und sie zu sperren, sobald er sie nicht mehr braucht; Handlungen über einen von ihm erteilten Schlüssel gelten als seine eigenen,
- eine Verbindung, mit der er eine Anwendung – etwa einen KI-Assistenten – an sein Konto bindet, nur mit den nötigen Rechten zu erteilen und zu trennen, sobald er sie nicht mehr braucht; Handlungen über eine von ihm erteilte Verbindung gelten als seine eigenen,
- einen Lesezugang nach § 2 Abs. 6 nur an die eigene Steuerkanzlei zu vergeben und ihn zu beenden, sobald er nicht mehr gebraucht wird; Einsicht und Export über einen von ihm erteilten Zugang gelten als seine eigenen,
- den Dienst nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen,
- keine Maßnahmen zu ergreifen, die die Verfügbarkeit gefährden – insbesondere keine automatisierte Massennutzung der kostenlosen Kontingente.
(2) Die Schnittstelle ist auf eine angemessene Zahl von Aufrufen je Zugang und Stunde begrenzt; sie liegt so hoch, dass die übliche Nutzung sie nicht erreicht. Wird sie überschritten, antwortet der Dienst vorübergehend mit einer Fehlermeldung, ohne dass Daten verloren gehen. Wer dauerhaft mehr braucht, erhält die Grenze auf Anfrage angehoben.
(3) Der Anbieter darf Zugänge sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf eine erhebliche Verletzung dieser Pflichten besteht. Der Nutzer wird darüber informiert.
(4) Führt eine Kanzlei Mandantenkonten (§ 2 Abs. 5), gelten die Pflichten dieses Paragraphen auch für sie und für die Zugänge, die sie an ihre Beschäftigten vergibt. Sie greift nur auf Konten von Mandanten zu, für die sie beauftragt ist, und beendet die Zugänge ihrer Beschäftigten, sobald diese sie nicht mehr benötigen. Endet ein Mandat, übergibt sie das Konto nach § 5 Abs. 6 oder teilt dem Anbieter mit, dass es zu beenden ist.
§ 7 Verfügbarkeit und Erreichbarkeit
(1) Der Anbieter betreibt den Dienst mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Es gibt kein Service-Level-Agreement und keine Gutschriftsregelung. Planbare Wartungen kündigt der Anbieter mindestens 48 Stunden vorher per E-Mail an und legt sie in der Regel zwischen 22 und 6 Uhr. Alle erzeugten Dateien liegen zum Download bereit und lassen sich lokal sichern – bei einer Störung bist du damit nicht handlungsunfähig.
(2) Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht in keinem Tarif.
(3) Erreichbarkeit. Auf Anfragen in Textform antwortet der Anbieter in den kostenpflichtigen Tarifen werktags innerhalb von 24 Stunden, im kostenlosen Tarif innerhalb von ein bis drei Werktagen. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Anbieters. Zugesagt ist damit die Antwort, nicht die Lösung: Wie lange die Bearbeitung eines gemeldeten Fehlers dauert, hängt vom Fehler ab. Diese Zusage betrifft ausschließlich die Erreichbarkeit des Anbieters und ist keine Zusage über die Verfügbarkeit des Dienstes.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Nutzer entstanden wäre. Der Nutzer ist gehalten, seine Rechnungen regelmäßig zu exportieren.
(4) Der Anbieter haftet nicht für steuerliche oder rechtliche Folgen fehlerhafter Rechnungsangaben des Nutzers.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter im Auftrag des Nutzers personenbezogene Daten von dessen Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der mit Vertragsschluss Bestandteil dieser Bedingungen wird. Bei einem kanzleigeführten Konto (§ 2 Abs. 5) wird er für dieses Konto geschlossen; wer ihn abschließt, ist dem Anbieter gegenüber der Verantwortliche.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Änderungen dieser Bedingungen teilen wir mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden per E-Mail mit. Bist du nicht einverstanden, kannst du bis zum Wirksamwerden ohne Frist kündigen; bereits gezahlte Beträge erstatten wir für den nicht genutzten Zeitraum anteilig. Bei Änderungen, die den Vertragsinhalt wesentlich berühren – insbesondere Preis, Leistungsumfang oder Laufzeit – holen wir deine ausdrückliche Zustimmung ein. Eine Zustimmung durch Schweigen gibt es hier nicht.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.