Weitere Rechnungsvorlagen
Was in deiner Lage sonst noch zählt – nach Anlass und nach Branche sortiert.
Aufbewahren heißt nicht abheften. Die GoBD verlangen, dass steuerrelevante Unterlagen unveränderbar, nachvollziehbar und maschinell auswertbar bleiben, und zwar im Originalformat. Wer eine XRechnung ausdruckt und die Datei löscht, hat die Rechnung formal nicht aufbewahrt.
8 JahreAufbewahrungsfrist seit 2025
Server in Deutschland
Betrieb und Datenbank stehen in einem deutschen Rechenzentrum.
Geprüft nach EN 16931
Jede Rechnung läuft vor der Ausgabe durch den Prüfdienst des Mustangprojekts.
Keine KI-Dienste
Rechnungsdaten werden an niemanden weitergegeben, auch nicht an ein Sprachmodell.
Ohne Anmeldung nutzbar
Die ersten drei Rechnungen im Monat brauchen weder Konto noch E-Mail-Adresse.
Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen wurde von zehn auf acht Jahre verkürzt. Sie beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Eine Rechnung aus dem Januar 2026 ist also bis Ende 2034 aufzubewahren.
Bei einer E-Rechnung ist die XML-Datei beziehungsweise das ZUGFeRD-PDF das Original. Ein Ausdruck oder ein Bildschirmfoto genügt nicht. Umgekehrt musst du keine Papierform zusätzlich vorhalten.
Es reicht nicht, Dateien nicht zu ändern; es muss belegbar sein, dass sie nicht geändert wurden. Üblich ist eine Prüfsumme je Datei. Wir bilden für jedes archivierte Dokument einen SHA-256-Wert und legen ihn mit dem Zeitpunkt ab.
Sie beschreibt, wie Rechnungen entstehen, geprüft, abgelegt und wiedergefunden werden. Bei einer Betriebsprüfung wird oft zuerst danach gefragt, und ihr Fehlen ist ein formeller Mangel, auch wenn inhaltlich alles stimmt.
Jedes Dokument bekommt beim Ablegen einen SHA-256-Wert. Damit ist nicht nur nichts geändert, sondern es ist auch belegbar, dass nichts geändert wurde.
Die Ablage folgt dem Nummernkreis. Bei mehreren Betrieben bleibt jeder für sich, auch im Export.
Rechnungsausgangsbuch als CSV, Einzeldateien im Original, und die Verfahrensdokumentation als PDF aus deinen tatsächlichen Einstellungen.
Bei einer Betriebsprüfung wird oft zuerst nach der Verfahrensdokumentation gefragt. Fehlt sie, ist das ein Mangel, auch wenn inhaltlich alles stimmt — und er verschiebt die Beweislast.
Nur wenn sichergestellt ist, dass sie dort acht Jahre unverändert bleiben und auffindbar sind. Ein Postfach, das automatisch aufräumt oder in dem sich Nachrichten löschen lassen, erfüllt das in aller Regel nicht.
Du musst sie haben. Im Tarif Büro erzeugen wir sie als PDF aus deinen tatsächlichen Einstellungen, also Nummernkreis, Ablage und Prüfschritte, statt dir eine leere Vorlage zu geben.
Nach Vertragsende steht 30 Tage lang ein vollständiger Export bereit. Danach wird gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Was in deiner Lage sonst noch zählt – nach Anlass und nach Branche sortiert.