E-Rechnung im Handwerk und Bau
Was Handwerk und Baugewerbe bei der E-Rechnung beachten: § 13b bei Bauleistungen, Abschlagsrechnungen, Materialpositionen und Rechnungen an Kommunen.
Die Norm ist überall dieselbe – die Stolpersteine nicht. Hier steht, was in deinem Gewerk konkret zählt.
Was Handwerk und Baugewerbe bei der E-Rechnung beachten: § 13b bei Bauleistungen, Abschlagsrechnungen, Materialpositionen und Rechnungen an Kommunen.
Freelancer schreiben wenige, aber wiederkehrende Rechnungen. So sparst du dir das Formular-Kopieren und erfüllst § 14 UStG.
Physiotherapie, Heilpraxis, Pflege: Wann Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind und was auf die Rechnung muss.
Kunde in Österreich, Server in Irland: Wann Reverse Charge greift, was auf die Rechnung muss und was die ZM verlangt.
Wann für Fotografen und Medienschaffende 7 Prozent gelten, wann 19 – und warum die Aufteilung auf die Rechnung gehört.
Mitgliedsbeitrag, Sponsoring, Vereinsfest: Wann ein Verein Umsatzsteuer ausweisen muss, wann der ermäßigte Satz gilt und was auf die Rechnung gehört.
Wohnraum steuerfrei, Gewerbe mit Option: Wann Vermieter Umsatzsteuer ausweisen dürfen und wo § 13b hineinspielt.
Speisen 7 Prozent, Getränke 19: was seit 2026 auf die Gastro-Rechnung gehört, wann bis 250 Euro der Bon genügt und wie Kombiangebote geteilt werden.
Pauschalierende Höfe rechnen mit 7,8 Prozent – und müssen den Durchschnittssatz auf die Rechnung schreiben. Was § 24 UStG verlangt, auch bei Gutschriften.
Was für Shop- und Marktplatzverkäufer gilt: Gutschriftverfahren, die 250-Euro-Grenze nach § 33 UStDV und Nummernkreise, wenn zwei Systeme Rechnungen erzeugen.
Nach Anlass sortiert findest du dieselben Themen unter Vorlagen.