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E-Rechnung in deiner Branche.

Die Norm ist überall dieselbe – die Stolpersteine nicht. Hier steht, was in deinem Gewerk konkret zählt.

E-Rechnung im Handwerk und Bau

Was Handwerk und Baugewerbe bei der E-Rechnung beachten: § 13b bei Bauleistungen, Abschlagsrechnungen, Materialpositionen und Rechnungen an Kommunen.

E-Rechnung für Freelancer

Freelancer schreiben wenige, aber wiederkehrende Rechnungen. So sparst du dir das Formular-Kopieren und erfüllst § 14 UStG.

Rechnung IT: Reverse Charge und EU

Kunde in Österreich, Server in Irland: Wann Reverse Charge greift, was auf die Rechnung muss und was die ZM verlangt.

E-Rechnung Verein: Pflicht und Zweckbetrieb

Mitgliedsbeitrag, Sponsoring, Vereinsfest: Wann ein Verein Umsatzsteuer ausweisen muss, wann der ermäßigte Satz gilt und was auf die Rechnung gehört.

E-Rechnung Landwirtschaft: § 24 UStG

Pauschalierende Höfe rechnen mit 7,8 Prozent – und müssen den Durchschnittssatz auf die Rechnung schreiben. Was § 24 UStG verlangt, auch bei Gutschriften.

E-Rechnung Onlinehandel und Marktplatz

Was für Shop- und Marktplatzverkäufer gilt: Gutschriftverfahren, die 250-Euro-Grenze nach § 33 UStDV und Nummernkreise, wenn zwei Systeme Rechnungen erzeugen.

Nach Anlass sortiert findest du dieselben Themen unter Vorlagen.

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