Praxis & Buchhaltung
Pflichtangaben nach § 14 UStG
Zehn Angaben machen aus einem Schreiben eine Rechnung. Was jede davon bedeutet, wo die typischen Fehler liegen und was passiert, wenn eine fehlt.
5 Minuten Lesezeit
Die Vermietung von Grundstücken ist nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei. Bei gewerblicher Vermietung kann darauf verzichtet werden, und dann sieht jede Rechnung anders aus. Wer beides im Bestand hat, führt faktisch zwei Abrechnungswelten nebeneinander.
§ 13bdie häufigste Falle bei Bauleistungen
Server in Deutschland
Betrieb und Datenbank stehen in einem deutschen Rechenzentrum.
Geprüft nach EN 16931
Jede Rechnung läuft vor der Ausgabe durch den Prüfdienst des Mustangprojekts.
Keine KI-Dienste
Rechnungsdaten werden an niemanden weitergegeben, auch nicht an ein Sprachmodell.
Ohne Anmeldung nutzbar
Die ersten drei Rechnungen im Monat brauchen weder Konto noch E-Mail-Adresse.
Bei Wohnraum ist die Miete zwingend steuerfrei, eine Option gibt es nicht. Bei gewerblicher Vermietung kann zur Steuerpflicht optiert werden, allerdings nur, wenn der Mieter selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Option lohnt sich vor allem, wenn größere Investitionen anstehen.
Heizung, Wasser und Hausmeister sind unselbstständige Nebenleistungen zur Vermietung. Ist die Miete steuerfrei, sind sie es auch, selbst wenn der Versorger dir Umsatzsteuer berechnet hat. Getrennt abgerechnet werden dürfen sie trotzdem, nur eben ohne Steuerausweis.
Beauftragst du als Vermieter regelmäßig Bauleistungen und erbringst selbst welche, kann die Steuerschuld auf dich übergehen. Dann darf der Handwerker keine Umsatzsteuer ausweisen, und du meldest sie an. Eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer ist in diesem Fall falsch und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.
Wohnraum ist zwingend steuerfrei. Nur bei gewerblicher Vermietung gibt es die Wahl.
Sie geht nur, wenn der Mieter selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt ist — und lohnt vor allem vor größeren Investitionen.
Heizung, Wasser und Hausmeister teilen das Schicksal der Miete, auch wenn der Versorger dir Steuer berechnet hat.
Geht die Steuerschuld auf dich über, darf der Handwerker keine Umsatzsteuer ausweisen. Tut er es doch und du ziehst sie als Vorsteuer, wird sie zurückgefordert — und zwar bei dir.
Wenn du unternehmerisch vermietest, ja. Die Empfangspflicht gilt seit 2025 unabhängig davon, ob deine eigenen Umsätze steuerfrei sind.
Die Verwaltervergütung ist eine steuerpflichtige Leistung an die Gemeinschaft; hier gilt der Regelsatz. Die Weiterbelegung fremder Kosten ist davon zu trennen.
Praxis & Buchhaltung
Zehn Angaben machen aus einem Schreiben eine Rechnung. Was jede davon bedeutet, wo die typischen Fehler liegen und was passiert, wenn eine fehlt.
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Was in deiner Lage sonst noch zählt – nach Anlass und nach Branche sortiert.