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Quittung online erstellen: ausfüllen, drucken, als PDF speichern

Betrag eintippen, der Betrag in Worten entsteht von selbst. Umsatzsteuer wird aus dem Bruttobetrag herausgerechnet, und das Werkzeug sagt dir, ob deine Quittung zugleich als Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV taugt. Ohne Konto, ohne Werbung.

  • Kostenlos, ohne Zeitlimit
  • Kein Konto nötig
  • Läuft im Browser – nichts wird übertragen
Wer stellt die Quittung aus?
Umsatzsteuer im Betrag

Der Betrag ist brutto. Netto und Steuer werden herausgerechnet, nicht aufgeschlagen.

Der Betrag in Worten entsteht beim Tippen.

Gezahlt

Es öffnet sich der Druckdialog deines Browsers. Dort steht „Als PDF speichern“ als Drucker zur Wahl. Nichts davon verlässt dieses Gerät.

Fast eine Kleinbetragsrechnung

Bis 250 Euro gilt die Quittung zugleich als Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV, wenn sie dein Name und deine Anschrift trägt. Dann kann ein Geschäftskunde daraus die Vorsteuer ziehen.

Empfänger

Quittung

Betrag
0,00 €
in Worten
erscheint nach dem Betrag
von
Name des Zahlenden
für
Art und Umfang der Leistung
Zahlung
Betrag dankend erhalten, in bar.

Ort, Datum

Ort, Datum

Unterschrift des Empfängers

Empfänger

Quittung

Betrag
0,00 €
in Worten
erscheint nach dem Betrag
von
Name des Zahlenden
für
Art und Umfang der Leistung
Zahlung
Betrag dankend erhalten, in bar.

Ort, Datum

Ort, Datum

Unterschrift des Empfängers

Durchschlag, bleibt beim Empfänger

Vorschau. Gedruckt wird genau dieses Blatt, ohne den Rest der Seite. Die Unterschrift setzt du von Hand, sie macht aus dem Ausdruck erst die Quittung nach § 368 BGB.

Was auf der Quittung steht, und warum

Das Gesetz schreibt keine Felder vor, nur die Form: schriftlich, mit Unterschrift des Empfängers (§ 368 BGB, § 126 BGB). Der Quittungsblock hat sich trotzdem aus gutem Grund auf sechs Angaben eingependelt, und genau die druckt dieses Werkzeug. Was der Begriff rechtlich bedeutet und wo er in der E-Rechnung landet, steht im Lexikoneintrag Quittung.

Betrag in Ziffern und in Worten
Aus 178,50 wird mit einem Strich 1.178,50. Aus „einhundertachtundsiebzig Euro und fünfzig Cent“ wird nichts. Das zweite Feld schützt das erste.
Von wem, wofür
Der Zahlende und die Leistung, so konkret, dass ein Dritter sie erkennt. „Für Dienstleistung“ ist keine Angabe, „Wartung Gasheizung, 2 Stunden“ schon. An diesem Feld hängt später, ob der Beleg beim Finanzamt zählt.
Ort und Datum der Zahlung
Der Tag, an dem das Geld angekommen ist, nicht der Tag der Leistung.
Unterschrift des Empfängers
Es unterschreibt, wer das Geld bekommen hat, nicht wer gezahlt hat. Das ist der häufigste Fehler auf ausgefüllten Quittungen, deshalb steht die Zeile hier ausdrücklich so beschriftet.

Bis 250 Euro ist die Quittung eine Rechnung, darüber nicht

Eine Quittung sagt „erhalten“, eine Rechnung sagt „zu zahlen“. Ob dein Blatt beides ist, entscheidet der Betrag. Bis 250 Euro brutto genügen die vier Angaben des § 33 UStDV: Name und Anschrift des Empfängers, Datum, Leistung, Betrag mit Steuersatz. Trägst du sie ein, meldet das Werkzeug „zugleich eine Kleinbetragsrechnung“, und ein Geschäftskunde kann daraus die Vorsteuer ziehen.

Über 250 Euro reicht keine Quittung. Der Kunde braucht dann alle zehn Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG, darunter seinen eigenen Namen, deine Steuernummer und eine fortlaufende Rechnungsnummer. Der Ausweg ist einfach: Rechnung schreiben, „Betrag in bar erhalten“ darauf vermerken, unterschreiben. Das Blatt ist dann Rechnung und Quittung zugleich. Der Rechnungs-Assistent schreibt sie mit allen Pflichtangaben, drei im Monat kostenlos.

Die Grenze zählt brutto und je Beleg. Alles Weitere, auch was ab 2027 mit der E-Rechnungspflicht passiert, steht in Quittung schreiben: was drauf muss.

Original und Durchschlag

Der Zahlende bekommt das Original. Der Durchschlag bleibt beim Empfänger, denn eine Quittung ist ein Buchungsbeleg und wird acht Jahre aufbewahrt (§ 147 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 AO). Mit dem Häkchen druckt das Werkzeug beide Ausfertigungen auf ein Blatt, mit einer Schnittlinie dazwischen. Wer nur eine braucht, nimmt das Häkchen heraus.

Und wenn der Kunde seine Quittung verliert: eine Zweitschrift ausstellen, als solche gekennzeichnet. Keine zweite Originalquittung, sonst existieren zwei Belege über eine Zahlung.

Häufige Fragen

Die fünf Fragen, die zu diesem Werkzeug am häufigsten kommen – mit dem Paragraphen, auf dem die Antwort steht.

Kann ich als Privatperson eine Quittung erstellen?

Ja. Wer privat ein Fahrrad, ein Sofa oder ein Auto verkauft, stellt die Quittung als Nachweis der Zahlung aus. Die eine Regel: keine Umsatzsteuer ausweisen. Wer als Privatperson „inkl. 19 % MwSt.“ auf den Beleg schreibt, schuldet den Betrag nach § 14c Abs. 2 UStG dem Finanzamt. Das Werkzeug lässt bei „Privatperson“ deshalb jede Steuerzeile weg.

Sind digitale Quittungen erlaubt?

Eine Quittung ist nach § 368 BGB ein schriftliches Empfangsbekenntnis, und schriftlich heißt nach § 126 BGB eigenhändig unterschrieben. Ein gespeichertes PDF ohne Unterschrift ist ein Beweisstück, aber keine Quittung im Sinne des Gesetzes. Der sichere Weg: drucken oder als PDF speichern, ausdrucken, unterschreiben. Ein Foto der unterschriebenen Quittung ist dann eine Kopie, das Original bleibt das Blatt.

Ist diese Quittung auch eine Rechnung?

Bis 250 Euro brutto ja, wenn Name und Anschrift des Empfängers, das Datum, die Leistung und der Betrag mit Steuersatz draufstehen. Das sind die vier Angaben der Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV, und das Werkzeug sagt dir, ob sie vollständig sind. Über 250 Euro braucht ein Geschäftskunde alle zehn Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG. Dann schreibst du eine Rechnung und vermerkst die Zahlung darauf.

Werden meine Angaben gespeichert oder übertragen?

Nein. Das Werkzeug rechnet vollständig in deinem Browser. Es gibt keinen Server, der die Quittung erzeugt, keine Datei auf unserer Seite und keine Statistik über Inhalte. Gezählt wird nur, dass gedruckt wurde, nicht was. Wenn du die Seite schließt, ist alles weg.

Wie schreibt man den Betrag in Worten richtig?

Euro und Cent ausgeschrieben, zum Beispiel „einhundertachtundsiebzig Euro und fünfzig Cent“. Vor der Einheit heißt es „ein Euro“, nie „eins“, und in Zusammensetzungen „einhundert“ und „einundzwanzig“. Das Werkzeug bildet das Zahlwort beim Tippen, du musst es nicht mehr nachschlagen. Der Sinn des Feldes: Eine Ziffer lässt sich mit einem Strich ändern, ein Wort nicht.

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Assistent

Rechnung erstellen

XRechnung, ZUGFeRD und PDF in einem Durchgang – kostenlos, ohne Konto.

Das Werkzeug füllt aus und rechnet. Ob eine Zahlung steuerlich so zu behandeln ist, wie du sie einträgst, bleibt deine Entscheidung oder die deines Steuerbüros.

Ab 250 Euro: die Rechnung, die auch als Quittung taugt

Der Assistent schreibt die Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG, prüft sie gegen EN 16931 und setzt auf Wunsch einen GiroCode für die Überweisung darauf. Bei Barzahlung vermerkst du den Eingang, und das Blatt ist Rechnung und Quittung in einem.

Was das kostenlose Werkzeug kann und was ein kostenloses Konto zusätzlich bietet
Was du brauchstOhne KontoKostenloses Konto
E-Rechnung erzeugen und herunterladenenthaltenenthalten
Prüfung nach EN 16931enthaltenenthalten
Ohne Anmeldungenthaltennicht enthalten
Rechnungen bleiben gespeichertnicht enthaltenenthalten
Kundenstamm und Artikellistenicht enthaltenenthalten
Eigenes Logo auf dem PDFnicht enthaltenenthalten
Fortlaufende Nummern ohne Lückennicht enthaltenenthalten
Rechnung per Mail an den Kundennicht enthaltenenthalten

Das Konto ist dauerhaft kostenlos und braucht keine Zahlungsdaten. Fragen? kontakt@rechnungslotse.de

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