Lexikon · Belegarten
Quittung
Eine Quittung bestätigt, dass der Empfänger eine Zahlung erhalten hat; sie sagt „erhalten“, nicht „zu zahlen“. Wer zahlt, hat nach § 368 BGB Anspruch auf sie, und es unterschreibt, wer das Geld bekommen hat.
Rechtsgrundlage
§ 368 BGB: Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Die Kosten trägt nach § 369 BGB der Schuldner, und wer die Quittung überbringt, gilt nach § 370 BGB als empfangsberechtigt. Steuerlich wird sie erst mit den Angaben des § 33 UStDV zur Rechnung.
Was muss auf einer Quittung stehen?
- Betrag in Ziffern und in Worten. Das Zahlwort schützt vor dem nachträglichen Strich, der aus 178,50 eine 1.178,50 macht.
- Von wem: der Name des Zahlenden.
- Wofür: Art und Umfang der Leistung, so konkret, dass ein Dritter sie erkennt. „Für Dienstleistung“ ist keine Angabe.
- Ort und Tag der Zahlung.
- Unterschrift des Empfängers, nicht des Zahlenden. Das ist der häufigste Fehler auf ausgefüllten Quittungen.
- Für Unternehmer zusätzlich Name, Anschrift und Steuersatz: Damit wird die Quittung bis 250 Euro zur Kleinbetragsrechnung.
Ist eine Quittung eine Rechnung?
Nein. Die Rechnung fordert das Geld und trägt die Pflichtangaben nach § 14 UStG; die Quittung bestätigt, dass es angekommen ist. Der Vorsteuerabzug hängt an der Rechnung, nicht am Zahlungsnachweis.
Bis 250 Euro brutto verschmelzen beide: Trägt die Quittung Name und Anschrift des Empfängers, Datum, Leistung und den Betrag mit Steuersatz, ist sie zugleich eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV. Über 250 Euro braucht der Kunde alle zehn Pflichtangaben – dann Rechnung schreiben und die Zahlung darauf vermerken.
Muss ich eine Quittung ausstellen?
Ja, wenn der Kunde sie verlangt: § 368 BGB gibt ihm den Anspruch Zug um Zug gegen die Zahlung, und bis zur Quittung darf er die Zahlung zurückhalten (§ 273 BGB). Bei Überweisung erübrigt sie sich, der Kontoauszug ist der Nachweis.
Eine unterschriebene Quittung gibt man nicht aus der Hand, bevor das Geld da ist: Wer sie überbringt, gilt nach § 370 BGB als berechtigt, die Zahlung zu empfangen.
Was unterscheidet Kassenbon und Quittung?
Der Kassenbon ist der Beleg einer elektronischen Kasse und seit 2020 bei jedem Verkauf Pflicht (§ 146a Abs. 2 AO); er trägt die Angaben nach § 6 KassenSichV, aber keine Unterschrift. Die Quittung ist das Bekenntnis einer Person. Wer keine Kasse hat, schreibt sie von Hand.
Quittung in der E-Rechnung
Eine Quittung ist kein Rechnungsdokument und fällt nicht unter die E-Rechnungspflicht. Bis 250 Euro bleibt sie als Kleinbetragsrechnung dauerhaft auf Papier zulässig (§ 33 Satz 4 UStDV); über 250 Euro an einen Unternehmer wird ab 2027 beziehungsweise 2028 eine E-Rechnung fällig, und die Quittung ist dann nur noch der Zahlungsnachweis daneben.
Der Zahlungsvermerk „Betrag erhalten“ hat in der E-Rechnung ein Feld: BT-113 (Paid amount) trägt den bereits gezahlten Betrag, BT-115 (Amount due for payment) den Rest, und die Prüfregel BR-CO-16 verlangt, dass Brutto minus Gezahltes plus Rundung genau den fälligen Betrag ergibt. Die Zahlungsart steht in BT-81, für Barzahlung der Code 10.
Eine bar bezahlte Rechnung trägt als E-Rechnung also BT-113 in Höhe des Bruttobetrags und BT-115 gleich null – das ist die Quittung in Datenform. Die Unterschrift des Empfängers ersetzt sie nicht; wer den Nachweis nach § 368 BGB will, druckt das Blatt und unterschreibt.
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Häufige Fragen
- Kann ich als Privatperson eine Quittung ausstellen?
- Ja, beim Privatverkauf ist sie der übliche Nachweis. Nur keine Umsatzsteuer ausweisen: Wer als Privatperson „inkl. 19 % MwSt.“ auf den Beleg schreibt, schuldet den Betrag nach § 14c Abs. 2 UStG dem Finanzamt.
- Reicht ein PDF als Quittung?
- Als Beweismittel ja, als Quittung im Sinne des § 368 BGB nicht: „schriftlich“ heißt nach § 126 BGB eigenhändig unterschrieben. Drucken, unterschreiben, dem Zahlenden das Original geben, den Durchschlag acht Jahre aufbewahren.
- Wie schreibe ich den Betrag in Worten?
- Euro und Cent ausgeschrieben: „einhundertachtundsiebzig Euro und fünfzig Cent“. Vor der Einheit heißt es „ein Euro“, nie „eins“. Das Werkzeug unter „Weiterlesen“ bildet das Zahlwort beim Tippen.
Verwandte Begriffe
- KleinbetragsrechnungBis 250 Euro brutto genügen vier Angaben statt zehn – und die E-Rechnungspflicht gilt hier nicht.
- EigenbelegDer selbst geschriebene Ersatz für einen fehlenden Beleg – erlaubt, aber nur als Ausnahme.
- BewirtungsbelegDer Nachweis für ein Geschäftsessen: 70 Prozent der Kosten mindern den Gewinn, die Vorsteuer voll.
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Stand: September 2026. Der Eintrag ersetzt keine Steuerberatung; er nennt die Rechtsgrundlage, damit du sie selbst nachlesen kannst.