Lexikon · Belegarten
Kleinbetragsrechnung
Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro einschliesslich Umsatzsteuer nicht übersteigt. Für sie gelten erleichterte Pflichtangaben: vier statt zehn.
Rechtsgrundlage
§ 33 UStDV. Satz 4 stellt ausserdem klar, dass Kleinbetragsrechnungen immer als sonstige Rechnung ausgestellt werden dürfen – die E-Rechnungspflicht greift nicht.
Welche vier Angaben genügen?
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers – nur seine, die des Kunden entfällt.
- Ausstellungsdatum.
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung.
- Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe sowie der Steuersatz, oder bei Steuerbefreiung ein Hinweis darauf.
Was entfällt gegenüber der normalen Rechnung?
Die Anschrift des Empfängers, die Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers, die fortlaufende Rechnungsnummer, der Leistungszeitpunkt und die getrennte Angabe von Netto und Steuer.
Das macht den Kassenbon zur gültigen Rechnung. Genau dafür ist die Vorschrift gedacht: Tankquittungen, Parkscheine, Handwerksmaterial aus dem Baumarkt.
Wann gilt die Erleichterung nicht?
- Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und im Reverse-Charge-Verfahren – dort braucht es die vollständige Rechnung mit beiden USt-IdNr.
- Beim Versandhandel mit Besteuerung im Bestimmungsland (§ 3c UStG).
- Wenn der Betrag 250 Euro brutto übersteigt. Die Grenze ist hart: Bei 250,01 Euro gelten alle zehn Pflichtangaben.
Kleinbetragsrechnung in der E-Rechnung
Das Bundesministerium der Finanzen stellt im Schreiben vom 15. Oktober 2025 (Rn. 22) klar: Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern dürfen immer als sonstige Rechnung ausgestellt und übermittelt werden.
Wer sie freiwillig strukturiert schickt, braucht die Zustimmung des Empfängers nicht – eine E-Rechnung darf immer gesendet werden.
In der XRechnung fällt eine Kleinbetragsrechnung allerdings durch die deutschen Regeln: BR-DE-5 bis BR-DE-7 verlangen Ansprechpartner, Telefon und E-Mail des Verkäufers. Wer den Kassenbon strukturiert abbilden will, muss also mehr angeben, als das Gesetz für den Bon verlangt.
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Häufige Fragen
- Gilt die 250-Euro-Grenze netto oder brutto?
- Brutto, also einschliesslich Umsatzsteuer. Bei 19 Prozent entspricht das 210,08 Euro netto.
- Braucht eine Kleinbetragsrechnung eine Rechnungsnummer?
- Nein, § 33 UStDV verlangt sie nicht. Wer sie trotzdem vergibt, muss sie aus einem eigenen Kreis nehmen, damit keine Lücken im regulären Kreis entstehen.
- Darf ich aus einer Kleinbetragsrechnung Vorsteuer ziehen?
- Ja, in voller Höhe. Der Steuerbetrag wird aus dem Bruttobetrag herausgerechnet, weil er nicht getrennt ausgewiesen sein muss.
Verwandte Begriffe
- RechnungsnummerFortlaufend und einmalig – die einzige Pflichtangabe, die man selbst erfindet.
- RechnungsadresseDie Anschrift, an die abgerechnet wird – sie darf von der Lieferanschrift abweichen und muss vollständig sein.
- Reverse-Charge-VerfahrenNicht der Verkäufer führt die Umsatzsteuer ab, sondern der Kunde – die Rechnung bleibt netto.
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Stand: September 2026. Der Eintrag ersetzt keine Steuerberatung; er nennt die Rechtsgrundlage, damit du sie selbst nachlesen kannst.