Zum Inhalt springen
RechnungslotseRechnungslotseRechnungslotseRechnungslotse

Lexikon · Steuer

Reverse-Charge-Verfahren

Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, nicht der leistende Unternehmer. Die Rechnung wird ohne Steuer ausgestellt und trägt stattdessen einen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Empfängers.

Rechtsgrundlage

§ 13b UStG zählt die Fälle abschließend auf. Der Pflichthinweis auf der Rechnung steht in § 14a Abs. 5 UStG.

Wann gilt Reverse Charge?

  • Sonstige Leistungen von einem Unternehmer aus einem anderen EU-Staat an einen deutschen Unternehmer – der häufigste Fall im Alltag, etwa Software-Abonnements aus Irland.
  • Bauleistungen zwischen Bauunternehmern (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG), wenn der Empfänger selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt.
  • Gebäudereinigung zwischen Reinigungsunternehmen, Lieferungen von Schrott, Altmetall, Gold und bestimmter Elektronik ab 5.000 Euro.
  • Leistungen ausländischer Unternehmer im Inland, wenn sie hier keine Betriebsstätte haben.

Welcher Satz muss auf die Rechnung?

Ein Hinweis, dass der Empfänger die Steuer schuldet. Das Gesetz verlangt keine bestimmte Formulierung, üblich und unbeanstandet ist: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.

Bei Rechnungen ins EU-Ausland ist die englische Fassung „Reverse charge“ zulässig und verbreitet. Beide Nummern, deine und die des Kunden, müssen dann auf der Rechnung stehen.

Fehlt der Hinweis, ist die Rechnung nicht ordnungsmässig. Die Steuerschuld des Empfängers entsteht trotzdem – die Rechnung wird dadurch also nicht billiger, nur angreifbar.

Was heißt das für den Kunden?

Er meldet die Steuer in seiner Voranmeldung an und zieht sie im selben Zug als Vorsteuer wieder ab, sofern er zum Abzug berechtigt ist. Unter dem Strich zahlt er nichts, muss es aber buchen.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind hier die Ausnahme: Sie schulden die Steuer, dürfen sie aber nicht als Vorsteuer abziehen. Das Software-Abonnement aus Irland kostet sie also tatsächlich 19 Prozent mehr.

Reverse-Charge-Verfahren in der E-Rechnung

In der XRechnung trägt die Position die Steuerkategorie AE („VAT Reverse Charge“) mit dem Satz 0. Der Hinweistext gehört in BT-120, den Grund für die Steuerbefreiung.

Die Prüfregel BR-AE-01 verlangt, dass bei Kategorie AE eine Steuergruppe mit demselben Code existiert; BR-AE-09 fordert einen Steuerbetrag von exakt null. Beides scheitert regelmässig an selbst gebauten Exporten, die den Satz 0 setzen, aber die Kategorie S stehen lassen.

Ohne USt-IdNr. beider Seiten fällt die Datei ebenfalls durch. Das ist kein Formalismus: Genau daran erkennt der Empfänger, dass er die Steuer schuldet.

Weiterlesen

Häufige Fragen

Gilt Reverse Charge auch bei Privatkunden?
Nein. Das Verfahren setzt voraus, dass der Empfänger Unternehmer ist. An Privatpersonen wird mit dem Steuersatz des Ziellandes abgerechnet, in der EU über das OSS-Verfahren.
Muss ich die USt-IdNr. des Kunden prüfen?
Ja, und zwar qualifiziert. Stellt sich die Nummer später als ungültig heraus, schuldest du die Steuer – der Nachweis der Abfrage zum Zeitpunkt des Umsatzes ist die einzige Entlastung.

Verwandte Begriffe

Rechnung schreiben, die durch die Prüfung geht

Der Rechnungslotse führt dich Feld für Feld und prüft jede Datei gegen EN 16931, bevor du sie bekommst. Drei Rechnungen im Monat sind dauerhaft kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Kreditkarte.

Stand: September 2026. Der Eintrag ersetzt keine Steuerberatung; er nennt die Rechtsgrundlage, damit du sie selbst nachlesen kannst.

Dürfen wir Cookies für die Messung setzen?

Wie viele Menschen die Seite lesen, zählen wir mit unserer eigenen Matomo-Instanz auf einem Server in Deutschland – ohne Cookies und ohne etwas von deinem Gerät abzufragen. Mit deiner Zustimmung darf Matomo zusätzlich einen Cookie setzen. Dann sehen wir, ob jemand wiederkommt, und wo Leute abbrechen. Nur das. Die Daten gehen an niemanden sonst, und die Seite funktioniert in beiden Fällen vollständig.

Ändern kannst du das jederzeit in der Fußzeile unter „Cookie-Einstellungen“ – dort lässt sich die Messung auch ganz abschalten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.