Praxis & Buchhaltung
Pflichtangaben nach § 14 UStG
Zehn Angaben machen aus einem Schreiben eine Rechnung. Was jede davon bedeutet, wo die typischen Fehler liegen und was passiert, wenn eine fehlt.
5 Minuten Lesezeit
Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dem ermäßigten Satz — die Abgabe von Getränken ausdrücklich nicht. § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG zieht die Trennlinie damit nicht mehr zwischen Haus und Straße, sondern zwischen Teller und Glas. Jede Rechnung mit einem Getränk trägt seitdem zwei Steuersätze.
250 €bis hierhin genügt der Bon, darüber die volle Rechnung
Server in Deutschland
Betrieb und Datenbank stehen in einem deutschen Rechenzentrum.
Geprüft nach EN 16931
Jede Rechnung läuft vor der Ausgabe durch den Prüfdienst des Mustangprojekts.
Keine KI-Dienste
Rechnungsdaten werden an niemanden weitergegeben, auch nicht an ein Sprachmodell.
Ohne Anmeldung nutzbar
Die ersten drei Rechnungen im Monat brauchen weder Konto noch E-Mail-Adresse.
Bis 2025 entschied, ob vor Ort verzehrt wurde. Seit dem Steueränderungsgesetz 2025 nennt § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung selbst als ermäßigt, „mit Ausnahme der Abgabe von Getränken“. Die Frage nach dem Mitnehmen ist damit für den Steuersatz bedeutungslos geworden — die nach dem Glas nicht. Auch Leitungswasser ist ein Getränk und trägt 19 Prozent. Betroffen sind nicht nur Restaurants: Bäckereien, Metzgereien und Eisdielen mit Sitzgelegenheit fallen ebenso darunter wie Party- und Kantinenservice.
Für Buffets und All-inclusive-Angebote zu einem Pauschalpreis beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn 30 Prozent des Preises als Getränkeanteil angesetzt werden (BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025). Für Business-Packages und Servicepauschalen im Hotel wurde derselbe Vereinfachungswert in Abschnitt 12.16 Abs. 12 UStAE von 20 auf 15 Prozent gesenkt, weil das Frühstück nun selbst ermäßigt ist. Wer weiter mit 20 rechnet, führt jedes Jahr zu viel ab — und merkt es nie, weil nichts auffällt.
Die Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV braucht weder Rechnungsnummer noch Empfänger und darf Entgelt und Steuer in einer Summe zeigen — der Steuersatz muss aber drauf, und bei zwei Sätzen eben beide. Wichtiger für dich: Kleinbetragsrechnungen sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Ab 250,01 Euro brutto gilt § 14 Abs. 4 UStG vollständig, inklusive Name und Anschrift des Gastes, und ab 2027 beziehungsweise 2028 als strukturierter Datensatz. Der Steuerbetrag wird darin je Steuergruppe gerechnet, nicht auf die Endsumme; sonst scheitert die Rechnung an der Prüfregel BR-CO-17.
Dein Gast darf Bewirtungskosten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG nur zu 70 Prozent abziehen, und nur mit einer maschinell erstellten, elektronisch aufgezeichneten Rechnung — der Zusammenhang mit § 146a AO und der Kassensicherung. Übersteigt die Rechnung 250 Euro, muss zusätzlich der Name des bewirtenden Unternehmens darauf stehen; nach dem BMF-Schreiben vom 30. Juni 2021 darf der Gastwirt ihn eintragen. Ein handgeschriebener Bewirtungsbeleg kostet nicht dich etwas, sondern deinen Gast — und der kommt wieder.
Seit 2026 entscheidet nur noch das, nicht mehr Haus oder Straße. Leitungswasser zählt als Getränk und bleibt bei 19 Prozent.
Bei Buffet oder Menü zum Pauschalpreis dürfen 30 Prozent als Getränkeanteil angesetzt werden; im Hotelpaket 15 Prozent für alles, was nicht ermäßigt ist.
Darunter genügt die Kleinbetragsrechnung. Darüber brauchst du Name und Anschrift des Gastes — und ab 2027 den strukturierten Datensatz.
Läuft die Kasse noch mit 19 Prozent auf Speisen, schuldest du den zu viel ausgewiesenen Betrag dem Finanzamt. Dem Gast bringt er nichts: Er darf nur die gesetzlich geschuldeten 7 Prozent als Vorsteuer ziehen. Korrigieren lässt sich das nur mit einer berichtigten Rechnung an jeden einzelnen Gast.
Ja — neu ist die andere Richtung. Seit 2026 ist auch der Verzehr an Ort und Stelle ermäßigt, weil § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG die Restaurationsleistung selbst erfasst. Für die Umsatzsteuer spielt es deshalb keine Rolle mehr, ob der Gast bleibt oder geht. Für Getränke bleibt es im Rahmen der Bewirtung in beiden Fällen bei 19 Prozent.
Empfangen ja, seit 2025 und ohne Ausnahme — Lieferantenrechnungen kommen längst strukturiert. Ausstellen wird relevant, sobald ein Gast als Unternehmen bewirtet und die Rechnung über 250 Euro liegt: Dann greift die Kleinbetragsregel nicht mehr. Ab dem 1. Januar 2027 gilt das für Betriebe mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle.
Die Übernachtung ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG ermäßigt, das Frühstück seit 2026 nach Nummer 15 ebenfalls. Übrig bleiben Getränke und Leistungen wie Parkplatz, Sauna oder WLAN. Für Pauschalpakete lässt die Finanzverwaltung dafür 15 Prozent des Gesamtpreises gelten — bis 2025 waren es 20.
Praxis & Buchhaltung
Zehn Angaben machen aus einem Schreiben eine Rechnung. Was jede davon bedeutet, wo die typischen Fehler liegen und was passiert, wenn eine fehlt.
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Pflichten & Fristen
Empfangen musst du seit 2025. Ab 2027 fällt die Papier-Option für Betriebe über 800.000 Euro Umsatz, ab 2028 für alle — mit den Ausnahmen.
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