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Lexikon · Pflichtangaben

Rechnungsadresse

Die Rechnungsadresse ist der vollständige Name und die Anschrift des Leistungsempfängers auf der Rechnung. Sie darf von der Lieferadresse abweichen, muss aber so genau sein, dass sich der Empfänger eindeutig feststellen lässt.

Rechtsgrundlage

§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG verlangt den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift beider Seiten. § 31 Abs. 2 UStDV lässt Abkürzungen zu, solange die Angaben eindeutig bleiben.

Was gehört in die Rechnungsadresse?

  • Firmenname in der Form, in der das Unternehmen firmiert – bei einer GmbH mit Rechtsformzusatz.
  • Strasse und Hausnummer oder Postfach, Postleitzahl und Ort.
  • Bei Rechnungen ins Ausland zusätzlich das Land.
  • Ein Ansprechpartner ist keine Pflicht, hilft aber, wenn die Rechnung in einer großen Buchhaltung landet. In der XRechnung ist er sogar Pflicht, siehe unten.

Reicht eine Briefkastenanschrift?

Ja. Der Bundesfinanzhof hat am 21. Juni 2018 (V R 25/15) entschieden, dass jede Art von Anschrift genügt, unter der das Unternehmen erreichbar ist – auch ein blosser Briefkastensitz. Vorher verlangte die Rechtsprechung die Anschrift, unter der die wirtschaftliche Tätigkeit stattfindet.

Vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. November 2017 (C-374/16 und C-375/16). Die Finanzverwaltung hat die Rechtsprechung mit BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2018 übernommen.

Praktisch heißt das: Der Vorsteuerabzug scheitert nicht mehr daran, dass unter der Rechnungsanschrift niemand arbeitet. Erreichbar muss der Betrieb dort aber sein.

Rechnungsadresse und Lieferadresse: was, wenn sie auseinanderfallen?

Das ist der Normalfall bei Filialen, Baustellen und Konzernen. Auf die Rechnung gehört die Adresse des Vertragspartners, also dessen, der zahlt und die Vorsteuer zieht.

Die Lieferadresse darf zusätzlich draufstehen und ist bei Bauleistungen sogar sinnvoll, weil sie den Leistungsort belegt. In der XRechnung gibt es dafür eigene Felder, sie gehört also nicht in eine Bemerkungszeile.

Was tun, wenn die Adresse falsch ist?

Eine falsche Anschrift macht die Rechnung nicht ordnungsmässig; der Kunde darf die Vorsteuer erst ziehen, wenn sie berichtigt ist. Die Berichtigung wirkt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnung zurück.

Berichtigt wird mit einem Dokument, das eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung verweist. Eine komplett neue Rechnung mit neuer Nummer wäre falsch, solange die alte nicht storniert ist.

Rechnungsadresse in der E-Rechnung

In der XRechnung ist die Anschrift auf mehrere Felder verteilt: BT-50 Strasse, BT-52 Ort, BT-53 Postleitzahl, BT-55 Länderkennzeichen. Ein Adressblock als Fliesstext genügt nicht.

Deutschland verlangt zusätzlich das, was das Papier nie brauchte: BR-DE-5 fordert einen Ansprechpartner beim Verkäufer, BR-DE-6 dessen Telefonnummer, BR-DE-7 dessen E-Mail-Adresse. Wer nur Firmenname und Anschrift hat, fällt durch.

Das Länderkennzeichen muss dem Standard ISO 3166-1 folgen, also DE und nicht D oder Deutschland.

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Häufige Fragen

Muss die Rechtsform in der Rechnungsadresse stehen?
Der vollständige Name schließt sie ein. „Müller GmbH“ ist richtig, „Müller“ allein kann zu wenig sein, wenn es am Ort mehrere Müllers gibt.
Darf ich an eine Abteilung adressieren?
Ja, als Zusatz. Der Vertragspartner muss trotzdem erkennbar bleiben – „Musterfirma GmbH, Abteilung Einkauf“ ist in Ordnung, „Abteilung Einkauf“ allein nicht.
Was gilt bei Privatkunden?
Dieselben Angaben, nur ohne Steuernummer des Empfängers. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro entfällt die Empfängeranschrift ganz.

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Rechnung schreiben, die durch die Prüfung geht

Der Rechnungslotse führt dich Feld für Feld und prüft jede Datei gegen EN 16931, bevor du sie bekommst. Drei Rechnungen im Monat sind dauerhaft kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Kreditkarte.

Stand: September 2026. Der Eintrag ersetzt keine Steuerberatung; er nennt die Rechtsgrundlage, damit du sie selbst nachlesen kannst.

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