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Lexikon · Pflichtangaben

Rechnung auf Englisch

Eine Rechnung darf auf Englisch ausgestellt werden; das Umsatzsteuergesetz schreibt keine Sprache vor. Das Finanzamt kann jedoch eine Übersetzung in die deutsche Sprache verlangen.

Rechtsgrundlage

§ 14 UStG nennt keine Sprache. Die Amtssprache ist Deutsch (§ 87 Abs. 1 AO); nach § 87 Abs. 2 AO kann die Behörde eine Übersetzung fordern.

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Rechnung erstellen

Die wichtigsten Begriffe auf Englisch

  • Rechnung: invoice – Rechnungsnummer: invoice number – Rechnungsdatum: invoice date
  • Leistungsdatum: date of supply oder delivery date – Fälligkeitsdatum: due date
  • Nettobetrag: net amount – Umsatzsteuer: VAT (value added tax) – Bruttobetrag: groß amount oder total amount due
  • USt-IdNr.: VAT identification number oder VAT ID – Steuernummer: tax number
  • Zahlungsziel: payment terms – Skonto: early payment discount oder cash discount
  • Gutschrift im Sinne der Selbstfakturierung: self-billed invoice – Rechnungskorrektur: credit note
  • Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers: reverse charge

Welche Angaben bleiben trotzdem Pflicht?

Alle zehn aus § 14 Abs. 4 UStG. Die Sprache ändert nichts am Inhalt: vollständige Namen und Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, fortlaufende Nummer, Menge und Art, Leistungszeitpunkt, Entgelt nach Steuersätzen, Steuersatz und Steuerbetrag, Hinweise auf Befreiungen.

Ein Sonderfall ist das Wort „Gutschrift“: § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG verlangt es bei Selbstfakturierung. Die Finanzverwaltung akzeptiert die Fassungen in anderen Amtssprachen der EU, für Englisch also „self-billing“.

Wann lohnt sich die englische Rechnung?

Bei Kunden im Ausland, weil die Buchhaltung dort sonst übersetzen lassen muss – das kostet Zeit und verzögert die Zahlung.

Bei deutschen Konzerntöchtern mit englischsprachiger Buchhaltung. Rechtlich ist das unproblematisch, solange die Pflichtangaben stimmen.

Nicht nötig ist eine zweisprachige Rechnung. Sie wird lang, und im Streitfall muss trotzdem entschieden werden, welche Fassung gilt.

Rechnung auf Englisch in der E-Rechnung

In EN 16931 ist die Sprache kein eigenes Feld. Die Struktur ist ohnehin englisch benannt („Invoice“, „Seller“, „Buyer“), und die Bezeichnungen der Felder haben nichts mit der Sprache der Freitexte zu tun.

Was übersetzt werden muss, sind nur die Freitexte: Positionsbezeichnungen (BT-153), Zahlungsbedingungen (BT-20), Bemerkungen (BT-22).

Das PDF einer ZUGFeRD-Datei zeigt die Sprache, die der Erzeuger gewählt hat. Der strukturierte Teil bleibt davon unberührt – ein englisches PDF mit deutschen XML-Freitexten ist zulässig, verwirrt aber jeden, der beides ansieht.

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Häufige Fragen

Muss ich meine Rechnung übersetzen lassen, wenn das Finanzamt fragt?
Ja, auf Verlangen. Die Behörde kann nach § 87 Abs. 2 AO eine Übersetzung fordern und dafür eine Frist setzen. Beglaubigt muss sie nur sein, wenn das ausdrücklich verlangt wird.
Darf ich Beträge in Fremdwährung ausweisen?
Ja. Für die Umsatzsteuer wird trotzdem in Euro umgerechnet, mit dem Monatskurs des Bundesfinanzministeriums (§ 16 Abs. 6 UStG). In der E-Rechnung steht der Steuerbetrag dann zusätzlich in Euro – sobald Euro als Steuerwährung angegeben ist, verlangt die Regel BR-53 genau das.
Gilt das auch für Kleinunternehmer?
Ja. Der Hinweis auf § 19 UStG sollte dann verständlich übersetzt werden, etwa „VAT exempt under the small business regulation, section 19 German VAT Act“.

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Rechnung schreiben, die durch die Prüfung geht

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Stand: September 2026. Der Eintrag ersetzt keine Steuerberatung; er nennt die Rechtsgrundlage, damit du sie selbst nachlesen kannst.