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Neun Werkzeuge, die dir sofort helfen.

Ohne Anmeldung, ohne Zeitlimit und ohne Haken. Wir bauen sie, weil sie unsere eigene Arbeit erleichtern – und weil ein Werkzeug, das man erst nach der Registrierung testen darf, kein Werkzeug ist.

XRechnung empfangen: Aus einer XML-Datei wird eine lesbare Rechnung mit geprüften Feldern

E-Rechnung anzeigen

Eine XRechnung oder ein ZUGFeRD-PDF im Klartext lesen, statt XML zu entziffern: Beträge, Positionen, Steuersätze und Zahlungsangaben als Tabelle.

Läuft ohne Upload zu einem Dritten.

E-Rechnungs-Validator: Die Datei läuft durch die Prüfung nach EN 16931, der Schild trägt das Ergebnis

E-Rechnungs-Validator

Lade eine XRechnung, ein ZUGFeRD-PDF oder ein beliebiges EN-16931-XML hoch und bekomme den vollständigen Prüfbericht – dieselbe Prüfung, die auch vor jedem Download bei uns läuft.

Die Datei wird nach der Prüfung sofort gelöscht.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Umsatz unter der Grenze, Rechnung ohne Umsatzsteuerzeile

Kleinunternehmer-Rechner

Bleibst du unter 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr? Der Rechner sagt dir, ob die Regelung nach § 19 UStG dieses und nächstes Jahr noch greift.

Rechnet im Browser, nichts wird übertragen.

Pflichtangaben nach § 14 UStG als Checkliste: drei Angaben vorhanden, eine fehlt

Pflichtangaben-Checker

Die zehn Angaben aus § 14 UStG als Checkliste – trage ein, was auf deiner Rechnung steht, und sieh sofort, was fehlt und warum es verlangt wird.

Ohne Upload, ohne Konto.

E-Rechnungspflicht-Fristen: 2025 empfangen, 2027 ausstellen ab 800.000 Euro Umsatz, 2028 alle

E-Rechnungspflicht-Check

Fünf Fragen zu Umsatz, Kundschaft und § 19 UStG – am Ende steht ein Satz mit Datum und Paragraph, nicht eine Ampel.

Rechnet im Browser, nichts wird übertragen.

Rechnung an eine Behörde: Der Umschlag findet über die Leitweg-ID 991-33333-62 ins Rechnungsportal

Leitweg-ID prüfen

Prüfziffer nach MOD 97-10 nachrechnen und den Zahlendreher finden, den kein Validator meldet – samt Zerlegung in Grob- und Feinadressierung.

Prüft beim Tippen, ohne Absenden.

Reverse Charge: Rechnung über die EU-Grenze mit 0 Prozent und Steuerschuld beim Empfänger

USt-IdNr. prüfen

Die Nummer deines EU-Kunden gegen das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem der Kommission halten – Format, Land und Existenz in einem Schritt.

Die Nummer wird nicht gespeichert.

PDF in ZUGFeRD umwandeln: das vorhandene Rechnungsblatt bekommt den XML-Datensatz als Anlage

PDF in ZUGFeRD umwandeln

Du hast schon eine Rechnungsvorlage? Lade das PDF hoch, trage die Rechnungsdaten ein, und du bekommst dasselbe Blatt mit eingebettetem ZUGFeRD-2.5-Datensatz zurück – geprüft gegen EN 16931.

Die Datei wird nicht gespeichert.

Quittung erstellen: Betrag in Ziffern und Worten, Zweck, Datum und die Unterschrift des Empfängers auf einem Beleg mit Abriss

Quittung erstellen

Betrag eintippen, der Betrag in Worten entsteht von selbst. Umsatzsteuer wird aus dem Brutto herausgerechnet, und bis 250 Euro sagt dir das Werkzeug, ob die Quittung zugleich eine Kleinbetragsrechnung ist.

Läuft im Browser, nichts wird übertragen.

Du willst gleich eine Rechnung schreiben? Der Rechnungs-Wizard ist ebenfalls kostenlos – die Hintergründe stehen im Wissensbereich.

Welches Werkzeug passt zu deinem Fall?

„Ich habe eine Datei bekommen und kann sie nicht öffnen.“
Das ist der häufigste Fall seit 2025. Eine XRechnung ist eine XML-Datei; im Browser sieht sie aus wie kaputter Quelltext, ist aber in Ordnung. Der Betrachter zeigt sie als lesbare Rechnung. Bei einem ZUGFeRD-PDF steckt derselbe Datensatz unsichtbar im Anhang – auch den liest er aus.
„Meine Rechnung wurde abgelehnt.“
Der Validator nennt jede verletzte Regel mit ihrer Kennung. Was eine Kennung wie BR-DE-15 bedeutet und wie das XML danach aussehen muss, steht in der Fehlerdatenbank – eine Seite je Regel.
„Ich weiß nicht, ob alles Nötige draufsteht.“
Der Pflichtangaben-Checker geht die Angaben aus § 14 UStG durch. Er prüft die Rechnung als Dokument, der Validator prüft die Datei als Datensatz – das sind zwei verschiedene Fragen, und beide können unabhängig voneinander schiefgehen.
„Betrifft mich die Pflicht überhaupt schon?“
Der E-Rechnungspflicht-Check stellt fünf Fragen und beantwortet beide Hälften getrennt: Empfangen musst du seit dem 1.1.2025, ausstellen ab 2027 oder 2028 – Kleinunternehmer gar nicht. Am Ende steht ein Satz mit Datum und Paragraph.
„Die Behörde sagt, die Rechnung sei nicht zustellbar.“
Dann sitzt der Fehler meist in der Leitweg-ID, und zwar so, dass ihn kein Validator meldet: BR-DE-15 prüft nur, ob das Feld gefüllt ist. Der Leitweg-ID-Prüfer rechnet die Prüfziffer nach und zeigt dir die richtige.
„Der Kunde hat bar gezahlt und will einen Beleg.“
Das ist die Quittung: Betrag in Ziffern und Worten, wofür, von wem, Unterschrift des Empfängers. Bis 250 Euro brutto ist sie mit Name, Anschrift und Steuersatz zugleich eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV. Darüber reicht sie nicht mehr, dann schreibst du eine Rechnung mit Zahlungsvermerk.
„Muss ich Umsatzsteuer ausweisen?“
Der Kleinunternehmer-Rechner prüft beide Grenzen des § 19 UStG – die des Vorjahres und die des laufenden Jahres, die seit 2025 sofort greift und nicht erst im Folgejahr. Wer sie reißt, wird mitten im Jahr steuerpflichtig.

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