BR-09EN 16931
Land des Verkäufers fehlt
In deiner eigenen Anschrift fehlt der Ländercode (BT-40). Er entscheidet mit darüber, ob ein Umsatz als inländisch oder grenzüberschreitend gilt.
Wortlaut der Meldung
[BR-09] The Seller postal address (BG-5) shall contain a Seller country code (BT-40).
Betroffene Felder: BT-40 Seller country code · BG-5 Seller postal address
Stand: Juli 2026 · Geprüft und geschrieben von Pascal Wagner
Warum das passiert
- Die Stammdaten führen Strasse, Postleitzahl und Ort, aber kein Land — bei einer reinen Inlandsrechnung fällt das nie auf.
- Das Land stand ausgeschrieben („Deutschland“) statt als Code.
So behebst du es
- Trag den Ländercode nach ISO 3166-1 alpha-2 ein, für Deutschland also DE.
- Ausgeschriebene Ländernamen genügen nicht, die Norm erwartet den Code.
Was der Empfänger sieht
Nichts, die Datei wird abgewiesen.
Tritt oft zusammen auf mit
Quelle der Regel: EN 16931. Diese Seite beschreibt, wie sich die Regel in der Praxis auswirkt – sie ersetzt nicht den Normtext und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Fehlt etwas oder stimmt etwas nicht? Schreib uns.