BR-25EN 16931
Artikelname fehlt
Eine Position hat keine Bezeichnung (BT-153). § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG verlangt die handelsübliche Bezeichnung der Leistung, und die Norm setzt sie an dieser Stelle als Pflicht.
Wortlaut der Meldung
[BR-25] Each Invoice line (BG-25) shall contain the Item name (BT-153).
Betroffene Felder: BT-153 Item name · BG-25 Invoice line
Stand: Juli 2026 · Geprüft und geschrieben von Pascal Wagner
Warum das passiert
- Die Leistung stand nur in der ausführlichen Beschreibung (BT-154), nicht im Namensfeld.
- Eine Position wurde als Platzhalter angelegt und nie benannt.
So behebst du es
- Trag eine handelsübliche Bezeichnung ein. „Beratung“ oder „Dienstleistung“ allein genügt dem Finanzamt nicht, dem Prüfer schon.
- Die ausführliche Beschreibung ist ein zusätzliches Feld und ersetzt den Namen nicht.
Was die Regel nicht prüft
Der Prüfer akzeptiert jeden nicht leeren Text. Ob die Bezeichnung handelsüblich im Sinne des § 14 UStG ist, entscheidet erst das Finanzamt — hier besteht eine Rechnung die Prüfung und fällt später trotzdem durch.
Was der Empfänger sieht
Nichts, die Datei wird abgewiesen.
Tritt oft zusammen auf mit
Im Rechnungslotsen
Diese Regel steckt als Prüfpunkt im Assistenten: Sie wird schon beim Ausfüllen angezeigt, mit Sprung ins betroffene Feld – nicht erst, wenn die Rechnung beim Empfänger abgelehnt wurde. Rechnung erstellen
Quelle der Regel: EN 16931. Diese Seite beschreibt, wie sich die Regel in der Praxis auswirkt – sie ersetzt nicht den Normtext und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Fehlt etwas oder stimmt etwas nicht? Schreib uns.