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Kleinunternehmer-Rechnung nach § 19 UStG schreiben

Kleinunternehmer nach § 19 UStG stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Das macht die Rechnung nicht einfacher, sondern anders: Der fehlende Steuerausweis muss begründet werden, sonst schuldest du die Steuer trotzdem.

Worauf es hier ankommt

Der Hinweis ist Pflicht, der Wortlaut nicht

Vorgeschrieben ist, dass auf die Steuerbefreiung hingewiesen wird – ein bestimmter Satz ist es nicht. Bewährt hat sich: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Im strukturierten Datensatz landet er als Befreiungsgrund zur Steuerkategorie E; ohne ihn weist jede Validierung die Rechnung ab.

Keine Umsatzsteuer heißt: wirklich keine

Weist du versehentlich Umsatzsteuer aus, schuldest du sie nach § 14c UStG dem Finanzamt – auch wenn du sie gar nicht hättest erheben dürfen. Deshalb ist der Schalter im Wizard bewusst dokumentweit und nicht je Position.

Empfangen musst du trotzdem

Die Pflicht, E-Rechnungen zu empfangen, gilt seit dem 1. Januar 2025 für alle Unternehmen – Kleinunternehmer eingeschlossen. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus; ein ZUGFeRD-PDF kannst du wie bisher lesen.

Häufige Fragen

Ab welchem Umsatz endet die Kleinunternehmerregelung?

Seit 2025 gilt: Der Vorjahresumsatz darf 25.000 € nicht übersteigen und der laufende Umsatz nicht 100.000 €. Wird die 100.000-€-Grenze unterjährig gerissen, endet die Regelung sofort – ab genau diesem Umsatz musst du Umsatzsteuer ausweisen.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr.?

Nein, die Steuernummer reicht. Eine USt-IdNr. brauchst du erst bei innergemeinschaftlichen Leistungen – beantragen kannst du sie trotzdem.

Praxis & Buchhaltung

Pflichtangaben nach § 14 UStG

Zehn Angaben machen aus einem Schreiben eine Rechnung. Was jede davon bedeutet, wo die typischen Fehler liegen und was passiert, wenn eine fehlt.

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Pflichten & Fristen

E-Rechnungspflicht 2027 und 2028

Empfangen musst du seit 2025. Ab 2027 fällt die Papier-Option für Betriebe über 800.000 Euro Umsatz, ab 2028 für alle — mit den Ausnahmen.

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