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Rechnung an eine Behörde stellen: XRechnung mit Leitweg-ID

Öffentliche Auftraggeber nehmen seit Jahren nur noch strukturierte Rechnungen an. Zwei Dinge unterscheiden diese Rechnung von einer normalen: das Format muss XRechnung sein, und sie braucht eine Leitweg-ID. Beides klingt größer, als es ist.

Worauf es hier ankommt

Die Leitweg-ID ist eine Adresse, kein Aktenzeichen

Sie sagt dem Rechnungsportal, welche Stelle die Rechnung bekommt. Aufbau: Grobadressierung, Feinadressierung und Prüfziffer, getrennt durch Bindestriche – zum Beispiel 991-33333-62. Sie steht in der Bestellung oder der Auftragsbestätigung; wenn nicht, frag die Stelle, die den Auftrag erteilt hat. Ohne sie weist das Portal die Rechnung ab.

XRechnung statt ZUGFeRD

Behörden verlangen reines XML im Standard XRechnung. Ein ZUGFeRD-PDF wird von manchen Portalen zwar angenommen, ist aber nicht der vorgesehene Weg. Im Wizard wählst du im letzten Schritt „XRechnung 3.0“ – das PDF bekommst du zusätzlich für deine Unterlagen.

Einreichen über das richtige Portal

Der Bund nutzt die ZRE (Zentrale Rechnungseingangsplattform) beziehungsweise die OZG-RE für mittelbare Bundesverwaltung; die Länder betreiben eigene Portale. Welches gilt, sagt dir dein Auftraggeber. Die Datei ist dieselbe.

Häufige Fragen

Was ist, wenn ich keine Leitweg-ID bekomme?

Dann handelt es sich vermutlich nicht um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne der E-Rechnungsverordnung – oder die Stelle hat sie schlicht vergessen. Nachfragen ist der schnellere Weg als eine abgelehnte Rechnung.

Muss ich zusätzlich ein PDF mitschicken?

In der Regel nicht: Die Portale erzeugen aus dem XML eine lesbare Ansicht. Für dein eigenes Archiv ist ein PDF trotzdem sinnvoll – der Wizard legt es dir mit dazu.

Formate & Technik

XRechnung oder ZUGFeRD: was brauchst du?

Beide erfüllen EN 16931, lösen aber verschiedene Probleme. Der Unterschied in einem Satz, die Entscheidung in einer Tabelle, die Profil-Falle.

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Pflichten & Fristen

E-Rechnungspflicht 2027 und 2028

Empfangen musst du seit 2025. Ab 2027 fällt die Papier-Option für Betriebe über 800.000 Euro Umsatz, ab 2028 für alle — mit den Ausnahmen.

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