Kurz: Für den Bund gibt es seit dem 19. September 2025 nur noch ein Portal. Die Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) wurde an dem Tag stillgelegt und zum Jahresende 2025 abgeschaltet; alles läuft jetzt über die OZG-RE.

Und: Peppol ist einer von vier Wegen dorthin, nicht die Voraussetzung. Wer im Monat drei Rechnungen an eine Behörde schickt, braucht weder einen Dienstleister noch eine Mitgliedschaft.

Was ist mit der ZRE passiert?

Bis September 2025 hatte der Bund zwei Eingangsplattformen: die ZRE, betrieben vom ITZBund, und die OZG-RE des Beschaffungsamts des BMI. Zwei Plattformen bedeuteten für Lieferanten zwei Registrierungen. BMI und BMF legten die OZG-RE als Zielplattform fest.

Migration abgeschlossen19. September 2025
Überführte Rechnungsempfänger187 aus der ZRE
ZRE abgeschaltetzum Jahresende 2025
Rechnungen über die OZG-REüber 330.000 im Monat
Angebundenganze unmittelbare Bundesverwaltung, über 170 Einrichtungen der mittelbaren, fünf Bundesländer

Die Zahlen stammen aus der Bilanz des Beschaffungsamts vom 25. Juni 2026. Der Zugang läuft inzwischen auch über das ELSTER-Unternehmenskonto, also über ein Verfahren, das die meisten Betriebe ohnehin haben.

Das ist der Grund, warum ältere Anleitungen in die Irre führen: Fast alle trennen noch nach „ZRE für die unmittelbare, OZG-RE für die mittelbare Bundesverwaltung“. Diese Aufteilung gibt es nicht mehr.

Welches Portal gilt für meinen Auftraggeber?

EmpfängerWo einreichen
Unmittelbare Bundesverwaltung und Verfassungsorganeausschließlich OZG-RE
Mittelbare BundesverwaltungOZG-RE möglich, aber nicht vorgeschrieben
Kooperierende BundesländerOZG-RE möglich
Übrige Länder und Kommuneneigenes Landesportal

Die mittlere Zeile ist die, die Arbeit macht: Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung müssen die OZG-RE nicht nutzen. Es gibt Eigenlösungen, und welche gilt, sagt dir der Auftraggeber, meist schon im Vertrag. Rate hier nicht, frag nach.

Welche vier Wege führen ins Portal?

WegWas du brauchstWofür er gedacht ist
Weberfassungein Konto, sonst nichtseinzelne Rechnungen, ohne eigene Software
Uploadeine fertige XRechnung als Dateiwenn die Rechnung schon aus einem Programm kommt
E-Maildie Adresse des Rechnungseingangsderselbe Fall wie Upload, ohne Anmeldung am Portal
Peppoleinen Dienstleister oder einen eigenen ZugangspunktMassenversand und Automatisierung

Die ersten drei kosten nichts und brauchen keinen Vertrag mit Dritten. Nur der vierte tut das.

Brauche ich Peppol?

Peppol ist ein Netz für den standardisierten Dokumentenaustausch, betrieben von der Non-Profit-Organisation OpenPeppol. Nach Darstellung des Beschaffungsamts ist es von den vier Wegen der einzige, der Maschine-zu-Maschine-Kommunikation und Massenexport ermöglicht. Genau dafür ist es gebaut.

Wer es nutzen will, hat zwei Möglichkeiten:

  1. Über einen Peppol-Service-Provider. Der stellt den Zugang bereit. Kein eigener Zugangspunkt, keine kostenpflichtige OpenPeppol-Mitgliedschaft, dafür Bindung an dessen Preise und Technik.
  2. Eigener Access Point mit OpenPeppol-Mitgliedschaft. Volle Unabhängigkeit, dafür Kosten für Mitgliedschaft, Aufbau und Betrieb.

Beides lohnt ab einer Menge, die ein kleiner Betrieb nicht erreicht. Bei drei Rechnungen im Monat an dieselbe Behörde ist der Upload schneller eingerichtet als das erste Angebot eingeholt. Anbieter, die „Peppol-fähig“ wie eine gesetzliche Anforderung verkaufen, verwechseln einen Übertragungsweg mit der Pflicht: Die Pflicht betrifft das Format der Rechnung, nicht den Weg, auf dem sie ankommt.

Was sagt die Leitweg-ID jetzt noch?

Sie sagt weiterhin, wer die Rechnung bekommt. Was sie nicht mehr sagt, ist, über welche Plattform: Seit der Zusammenführung landen die Nummernkreise 991… und 992… beide bei der OZG-RE.

Pflicht bleibt sie trotzdem. Ohne Leitweg-ID im Feld BT-10 fällt die Datei durch BR-DE-15, und zwar bevor ein Mensch sie sieht. Die Tücke: Die Regel prüft nur, ob das Feld gefüllt ist, nicht ob die Nummer existiert. Ein Zahlendreher besteht jede Validierung und scheitert erst im Portal. Der Leitweg-ID-Prüfer rechnet die Prüfziffer nach, und woher du die Nummer bekommst, steht in Leitweg-ID finden.

Was du vor dem ersten Einreichen klären solltest

In dieser Reihenfolge, weil jeder Punkt den nächsten voraussetzt:

  1. Wer ist der Empfänger? Bund, Land oder Kommune entscheidet über das Portal.
  2. Wie lautet die Leitweg-ID? Sie steht in der Auftragsbestätigung oder kommt auf Nachfrage.
  3. Welcher Weg? Bei wenigen Rechnungen Upload oder E-Mail. Peppol erst, wenn die Menge es trägt.
  4. Geht die Datei überhaupt durch? Einmal vorher gegen die Regeln prüfen, statt die Ablehnung abzuwarten. Der E-Rechnungs-Prüfer nennt jede verletzte Regel im Klartext.

Häufige Fragen

Gibt es die ZRE noch? Nein. Der Rechnungsempfang wurde am 19. September 2025 eingestellt, die Plattform zum Jahresende 2025 abgeschaltet. Alle 187 Empfänger sind auf die OZG-RE übergegangen. Anleitungen, die noch zwischen beiden unterscheiden, sind veraltet.

Muss ich mich beim Portal registrieren, um eine Rechnung zu schicken? Für Weberfassung und Upload ja. Der Weg über E-Mail kommt ohne Anmeldung am Portal aus. Der Zugang ist auch über das ELSTER-Unternehmenskonto möglich.

Ist Peppol Pflicht für die E-Rechnung? Nein. Peppol ist ein Übertragungsweg, kein Format und keine gesetzliche Anforderung. Pflicht ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931, und den erzeugst du unabhängig davon, wie er zugestellt wird. Welche Ausprägung wann passt, steht in XRechnung oder ZUGFeRD.

Reicht ein ZUGFeRD-PDF für eine Behörde? Meistens nicht. Öffentliche Auftraggeber verlangen in der Regel XRechnung, weil die deutschen Zusatzregeln daran hängen, allen voran die Leitweg-ID. Frag im Zweifel beim Rechnungseingang nach, bevor du sendest.

Was passiert, wenn das Portal die Rechnung abweist? Du bekommst eine automatische Antwort mit der Regelkennung, dein Auftraggeber erfährt davon nichts. Die Rechnung gilt als nicht eingegangen, und die Zahlungsfrist beginnt nicht. Was die einzelnen Kennungen bedeuten, steht in der Fehlerdatenbank.