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Lexikon · Belegarten

Honorarrechnung

Eine Honorarrechnung ist die Rechnung eines Freiberuflers über eine geistige oder künstlerische Leistung. Umsatzsteuerlich gelten dieselben Pflichtangaben wie für jede andere Rechnung.

Rechtsgrundlage

§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zählt die freien Berufe auf. Für die Rechnung gilt § 14 Abs. 4 UStG; bei Ärzten und Heilberufen kommt die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG hinzu.

Was unterscheidet sie von einer Gewerberechnung?

  • Rechtlich nichts. Der Begriff ist Branchenüblichkeit, kein Rechtsbegriff.
  • Praktisch drei Dinge: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, dürfen die Ist-Versteuerung ohne Umsatzgrenze wählen (§ 20 Satz 1 Nr. 3 UStG) und rechnen häufiger nach Zeit als nach Stück ab.
  • Bei Ärzten, Heilpraktikern und Physiotherapeuten kommt die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG dazu – dann steht auf der Rechnung keine Umsatzsteuer, sondern der Befreiungsgrund.

Wie rechnet man nach Zeit ab?

Menge und Art der Leistung müssen erkennbar bleiben (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG). „Beratung pauschal“ genügt nicht; „12 Stunden Konzeption Website, Zeitraum 1. bis 15. September“ genügt.

Ein Stundennachweis darf als Anhang beiliegen. In der E-Rechnung ist das ausdrücklich erlaubt – nur dürfen die Pflichtangaben selbst nicht dorthin ausgelagert werden.

Was ist mit Honoraren an Autoren und Künstler?

Dort rechnet häufig der Auftraggeber ab, nicht der Leistende. Das ist dann keine Honorarrechnung, sondern eine Gutschrift im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 5 UStG – mit dem Wort „Gutschrift“ auf dem Beleg und einer Vereinbarung vorab.

Dazu kommt die Künstlersozialabgabe: Wer regelmäßig Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten vergibt, zahlt sie auf das Honorar. Sie steht nicht auf der Rechnung, sondern trifft den Auftraggeber.

Honorarrechnung in der E-Rechnung

Eine Honorarrechnung an ein Unternehmen fällt unter dieselbe Treppe wie jede andere: Empfangen seit 2025, Versenden ab 2027 oder 2028.

Zeithonorare brauchen in der XRechnung die richtige Einheit: HUR für Stunden, DAY für Tage, dazu die Menge in Tausendsteln – 12,5 Stunden sind 12500. Wer 12,5 direkt einträgt, bekommt eine Datei, die rechnerisch nicht aufgeht.

Bei Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG trägt die Position die Kategorie E, den Satz 0 und einen Befreiungsgrund in BT-120. Ohne den Grund fällt die Datei durch.

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Häufige Fragen

Muss ich als Freiberufler Umsatzsteuer ausweisen?
Ja, sofern du nicht Kleinunternehmer bist oder eine Steuerbefreiung greift. Die Freiberuflichkeit befreit von der Gewerbesteuer, nicht von der Umsatzsteuer.
Darf ich Auslagen mitberechnen?
Ja. Durchlaufende Posten im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG bleiben steuerfrei, wenn sie im fremden Namen und für fremde Rechnung verauslagt wurden. Alles andere ist Teil des Entgelts und wird mitversteuert.

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Rechnung schreiben, die durch die Prüfung geht

Der Rechnungslotse führt dich Feld für Feld und prüft jede Datei gegen EN 16931, bevor du sie bekommst. Drei Rechnungen im Monat sind dauerhaft kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Kreditkarte.

Stand: September 2026. Der Eintrag ersetzt keine Steuerberatung; er nennt die Rechtsgrundlage, damit du sie selbst nachlesen kannst.

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