Zum Inhalt springen
RechnungslotseRechnungslotseRechnungslotseRechnungslotse

Lexikon · Steuer

Ist-Versteuerung

Bei der Ist-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer erst mit dem Zahlungseingang. Bei der Soll-Versteuerung, dem gesetzlichen Regelfall, entsteht sie bereits mit der Ausführung der Leistung, unabhängig davon, ob der Kunde zahlt.

Rechtsgrundlage

§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG regelt die Soll-Versteuerung. § 20 UStG erlaubt auf Antrag die Ist-Versteuerung bei einem Gesamtumsatz von höchstens 800.000 Euro im Vorjahr.

Wer darf die Ist-Versteuerung nutzen?

  • Betriebe mit einem Gesamtumsatz bis 800.000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr.
  • Wer von der Buchführungspflicht nach § 148 AO befreit ist.
  • Freiberufler nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG – ohne Umsatzgrenze, solange sie nicht freiwillig bilanzieren.
  • Sie gilt nicht automatisch: Es braucht einen formlosen Antrag beim Finanzamt, und die Genehmigung wirkt ab dem Jahr, für das sie beantragt wurde.

Warum lohnt sie sich?

Weil die Steuer nicht vorfinanziert werden muss. Bei Soll-Versteuerung führt man die Umsatzsteuer im Monat der Leistung ab, auch wenn der Kunde erst drei Monate später zahlt – bei langen Zahlungszielen ist das ein spürbarer Liquiditätsverlust.

Der Vorsteuerabzug bleibt davon unberührt: Er richtet sich weiter nach Rechnung und Leistung, nicht nach der eigenen Zahlung. Man zieht Vorsteuer also früher, als man Steuer abführt.

Was ist beim Wechsel zu beachten?

Kein Umsatz darf doppelt oder gar nicht erfasst werden (§ 20 Satz 3 UStG). Beim Wechsel von Soll auf Ist müssen die offenen Forderungen, die bereits versteuert wurden, herausgerechnet werden.

Wird die Umsatzgrenze überschritten, endet die Genehmigung zum Ende des Kalenderjahres. Das Finanzamt weist darauf hin, verpflichtet ist es dazu nicht.

Ist-Versteuerung in der E-Rechnung

In der Rechnung selbst steht die Versteuerungsart nicht. Sie ändert nichts an den Pflichtangaben und nichts an der ausgewiesenen Steuer.

Sie ändert alles an der Auswertung: Bei Ist-Versteuerung zählt für die Voranmeldung der Zahlungseingang, bei Soll-Versteuerung das Rechnungsdatum. Eine Umsatzsteuer-Aufstellung, die das nicht unterscheidet, meldet die richtigen Beträge im falschen Monat.

Der Rechnungslotse führt die Einstellung im Betrieb und legt sie der Aufstellung zugrunde, mit dem Hinweis, welche Grundlage gerade gilt.

Weiterlesen

Häufige Fragen

Was ist bei Anzahlungen?
Bei beiden Verfahren gleich: Die Steuer entsteht mit der Vereinnahmung der Anzahlung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG). Das ist die eine Stelle, an der auch die Soll-Versteuerung auf die Zahlung schaut.
Gilt die Ist-Versteuerung auch für die Vorsteuer?
Nein. Der Vorsteuerabzug hängt an Rechnung und Leistung, nicht an der eigenen Zahlung. Das ist der Vorteil des Verfahrens.

Verwandte Begriffe

Rechnung schreiben, die durch die Prüfung geht

Der Rechnungslotse führt dich Feld für Feld und prüft jede Datei gegen EN 16931, bevor du sie bekommst. Drei Rechnungen im Monat sind dauerhaft kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Kreditkarte.

Stand: September 2026. Der Eintrag ersetzt keine Steuerberatung; er nennt die Rechtsgrundlage, damit du sie selbst nachlesen kannst.

Dürfen wir Cookies für die Messung setzen?

Wie viele Menschen die Seite lesen, zählen wir mit unserer eigenen Matomo-Instanz auf einem Server in Deutschland – ohne Cookies und ohne etwas von deinem Gerät abzufragen. Mit deiner Zustimmung darf Matomo zusätzlich einen Cookie setzen. Dann sehen wir, ob jemand wiederkommt, und wo Leute abbrechen. Nur das. Die Daten gehen an niemanden sonst, und die Seite funktioniert in beiden Fällen vollständig.

Ändern kannst du das jederzeit in der Fußzeile unter „Cookie-Einstellungen“ – dort lässt sich die Messung auch ganz abschalten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.