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Lexikon · Steuer

Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung meldet dem Finanzamt die Umsatzsteuer eines Zeitraums und zieht die Vorsteuer davon ab. Sie ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums elektronisch zu übermitteln, und die Zahlung ist am selben Tag fällig.

Rechtsgrundlage

§ 18 Abs. 1 und 2 UStG. Der Zeitraum ist das Kalendervierteljahr; bei mehr als 9.000 Euro Steuer im Vorjahr wird er monatlich, bei höchstens 2.000 Euro kann das Finanzamt ganz befreien.

Monatlich oder vierteljährlich?

  • Vorjahressteuer über 9.000 Euro: monatlich.
  • Vorjahressteuer zwischen 2.000 und 9.000 Euro: vierteljährlich.
  • Vorjahressteuer bis 2.000 Euro: Das Finanzamt kann von der Voranmeldung befreien; es bleibt die Jahreserklärung.
  • Neu gegründet: In den ersten beiden Jahren galt lange die monatliche Pflicht. Sie ist für Gründungen ab 2021 ausgesetzt, seit 2025 gilt wieder die reguläre Einordnung nach der hochgerechneten Steuer.

Was ist die Dauerfristverlängerung?

Ein Monat mehr Zeit für Abgabe und Zahlung, auf Antrag (§§ 46 bis 48 UStDV). Wer monatlich meldet, zahlt dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahressteuer, die mit der Dezember-Anmeldung verrechnet wird.

Wer vierteljährlich meldet, braucht keine Sondervorauszahlung. Der Antrag gilt fort, bis er widerrufen wird.

Was passiert bei Verspätung?

Bis zu 25.000 Euro Verspätungszuschlag sind möglich (§ 152 AO), üblich ist ein Prozent der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat. Dazu kommt ein Säumniszuschlag von einem Prozent des rückständigen Betrags je Monat.

Die dreitägige Schonfrist gilt nur für die Zahlung, nicht für die Abgabe – und nicht bei Barzahlung oder Scheck.

Umsatzsteuervoranmeldung in der E-Rechnung

Die Voranmeldung selbst hat mit E-Rechnungen nichts zu tun, ihre Grundlage aber sehr wohl: Sie summiert genau die Beträge, die in den Ausgangsrechnungen stehen, aufgeteilt nach Steuersätzen.

Wer strukturiert abrechnet, kann diese Summen ableiten statt sie abzutippen. Der Rechnungslotse liefert die Aufstellung je ELSTER-Kennziffer, also getrennt nach 19 Prozent (Kennziffer 81), 7 Prozent (86) und steuerfreien Umsätzen.

Bei Ist-Versteuerung zählt der Zahlungseingang, bei Soll-Versteuerung das Rechnungsdatum. Wer die falsche Grundlage nimmt, meldet die richtige Summe im falschen Monat.

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Häufige Fragen

Müssen Kleinunternehmer eine Voranmeldung abgeben?
Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, ist von der Voranmeldung befreit. Seit 2025 entfällt für sie auch die Jahreserklärung, solange die Grenzen eingehalten sind.
Was ist eine Null-Meldung?
Eine Voranmeldung ohne Umsätze. Sie muss trotzdem abgegeben werden, solange die Pflicht besteht – ein leerer Monat entbindet nicht.
Kann ich den Zeitraum selbst wählen?
Nur in eine Richtung: Wer vierteljährlich melden müsste, darf freiwillig monatlich melden, wenn dauerhaft Vorsteuerüberschüsse anfallen. Der Wechsel bindet für das ganze Jahr.

Verwandte Begriffe

Rechnung schreiben, die durch die Prüfung geht

Der Rechnungslotse führt dich Feld für Feld und prüft jede Datei gegen EN 16931, bevor du sie bekommst. Drei Rechnungen im Monat sind dauerhaft kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Kreditkarte.

Stand: September 2026. Der Eintrag ersetzt keine Steuerberatung; er nennt die Rechtsgrundlage, damit du sie selbst nachlesen kannst.

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