Lexikon · Belegarten
Stornorechnung
Eine Stornorechnung hebt eine bereits gestellte Rechnung auf. Sie trägt eine eigene fortlaufende Nummer, verweist auf die ursprüngliche Rechnung und kehrt deren Beträge um.
Rechtsgrundlage
§ 14c UStG regelt die Folgen eines unrichtigen Steuerausweises. § 31 Abs. 5 UStDV verlangt, dass eine Berichtigung spezifisch und eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung verweist.
Warum wird nichts gelöscht?
Weil eine gelöschte Rechnung eine Lücke im Nummernkreis hinterlässt und den Nachweis zerstört, dass es sie gab. Die GoBD verlangen Unveränderbarkeit: Was einmal gebucht ist, wird korrigiert, nicht entfernt.
Das gilt auch, wenn die Rechnung noch nicht versendet wurde. Solange die Nummer vergeben ist, gehört sie ins Rechnungsausgangsbuch – mit dem Storno daneben.
Stornorechnung oder Rechnungskorrektur?
- Vollständige Rücknahme: Stornorechnung über den gesamten Betrag, danach gegebenenfalls eine neue Rechnung mit neuer Nummer.
- Teilweise Minderung nach einer Reklamation: eine Korrektur über den Differenzbetrag, kein Vollstorno.
- Reine Änderung der Bemessungsgrundlage wie Skonto oder ein nachträglicher Nachlass: gar keine Korrektur. Das BMF stellt das im Schreiben vom 15. Oktober 2025 in Randnummer 51a klar.
- Änderung des Leistungsumfangs, etwa nach einer Aufmaßkorrektur: Berichtigung nötig, jedenfalls hinsichtlich der Leistungsbeschreibung (Randnummer 51b).
Was steht auf der Stornorechnung?
Alle Pflichtangaben einer Rechnung, dazu die Nummer und das Datum der ursprünglichen Rechnung und ein Hinweis, dass es sich um eine Stornierung handelt.
Die Beträge stehen negativ. Wichtig ist, wie: Storniert wird über die Menge, nicht über den Preis – ein negativer Einzelpreis ist in der E-Rechnung unzulässig.
Stornorechnung in der E-Rechnung
Die Stornorechnung trägt in EN 16931 den Typcode 384. Die ursprüngliche Rechnungsnummer gehört in BT-25, das Datum in BT-26.
Der international übliche Code 381 („Credit note“) fällt in der deutschen XRechnung durch: Die KoSIT lässt ihn nicht zu. In ZUGFeRD läuft er durch – dieselbe Datei, zwei Urteile, und genau daran scheitern selbst gebaute Exporte.
Negative Mengen sind erlaubt, negative Einzelpreise nicht: Die Regel BR-27 verlangt einen Einzelpreis von null oder darüber. Wer den Preis negativ setzt, bekommt die Datei zurück.
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Häufige Fragen
- Darf ich die Nummer der stornierten Rechnung neu vergeben?
- Nur wenn die Rechnung nie beim Empfänger war. Ist sie zugestellt, bleibt die Nummer vergeben, und die Ersatzrechnung bekommt eine neue.
- Was passiert mit der Umsatzsteuer?
- Sie wird im Voranmeldungszeitraum der Stornierung wieder abgezogen. Wurde die ursprüngliche Rechnung nie bezahlt und nie versendet, entstand sie nach § 14c UStG unter Umständen trotzdem – deshalb der Storno statt des Löschens.
- Kann ich einen Storno stornieren?
- Nein, das ergäbe eine unauflösbare Kette. Wer eine stornierte Leistung doch abrechnen will, schreibt eine neue Rechnung mit neuer Nummer.
Verwandte Begriffe
- GutschriftZwei völlig verschiedene Dinge tragen denselben Namen: die Abrechnung durch den Kunden und die Rechnungskorrektur.
- RechnungsnummerFortlaufend und einmalig – die einzige Pflichtangabe, die man selbst erfindet.
- Aufbewahrungsfrist für RechnungenAcht Jahre für Rechnungen und Buchungsbelege, zehn für Bücher und Abschlüsse.
Rechnung schreiben, die durch die Prüfung geht
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Stand: September 2026. Der Eintrag ersetzt keine Steuerberatung; er nennt die Rechtsgrundlage, damit du sie selbst nachlesen kannst.