Verzugszinsen sind gesetzlich festgelegt, nicht verhandelbar: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern, neun Prozentpunkte bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). Der Basiszinssatz liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1,52 Prozent (Deutsche Bundesbank, § 247 BGB) – daraus werden 6,52 Prozent im Geschäft mit Privatkunden und 10,52 Prozent zwischen Unternehmen.
Die Formel darunter ist eine Zeile:
Zinsen = Forderung × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365
Wie rechne ich das an einem echten Beispiel durch?
Eine offene Forderung von 4.800 Euro gegen einen Geschäftskunden, 45 Tage im Verzug:
4.800 € × 10,52 % × 45 / 365 = 62,29 €
Dazu kommt die Pauschale von 40 Euro aus § 288 Abs. 5 BGB. Die Forderung beträgt damit 4.902,29 Euro.
Dieselbe Forderung gegen einen Privatkunden, ebenfalls 45 Tage:
4.800 € × 6,52 % × 45 / 365 = 38,60 €
Hier gibt es keine 40-Euro-Pauschale – sie gilt nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Die Forderung beträgt 4.838,60 Euro.
Zwei Details, an denen sich sonst Streit entzündet:
- 365 Tage, nicht 360. Die kaufmännische 360-Tage-Methode ist eine Zinskonvention aus Verträgen, keine gesetzliche Vorgabe für den Verzugszins.
- Der Basiszinssatz kann sich mitten im Verzug ändern. Er wird zum 1. Januar und zum
- Juli angepasst. Läuft der Verzug über einen dieser Stichtage, rechnest du den Zeitraum abschnittsweise – bis zum Stichtag mit dem alten, danach mit dem neuen Satz.
Wie hat sich der Basiszinssatz entwickelt?
Wichtig für Altfälle: Für einen Verzug, der 2024 begann, gilt nicht der heutige Satz.
| ab | Basiszins | Verbraucher | Unternehmen |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | 1,52 % | 6,52 % | 10,52 % |
| 01.01.2026 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 01.07.2025 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 01.01.2025 | 2,27 % | 7,27 % | 11,27 % |
| 01.07.2024 | 3,37 % | 8,37 % | 12,37 % |
| 01.01.2024 | 3,62 % | 8,62 % | 12,62 % |
Quelle: Deutsche Bundesbank. Sie ist nach § 247 Abs. 2 BGB verpflichtet, den Stand im Bundesanzeiger zu veröffentlichen – dort steht immer der belastbare Wert, nicht in einer Tabelle, die jemand vor zwei Jahren gepflegt hat.
Ab wann läuft der Verzug überhaupt?
Der Zins beginnt nicht mit der Rechnung, sondern mit dem Verzug – und der beginnt nach § 286 BGB auf drei Wegen:
- Nach einer Mahnung. Der Normalfall: fällig, gemahnt, nicht gezahlt.
- Ohne Mahnung, wenn ein Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt ist. „Zahlbar bis 30. September 2026“ genügt. „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ genügt ebenfalls, weil sich der Tag aus dem Rechnungsdatum errechnen lässt. Wer ein Datum auf die Rechnung schreibt, spart sich die erste Mahnung.
- Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB).
Und hier steckt die Falle, die viele Rechnungen an Privatpersonen unbrauchbar macht:
Gegenüber einem Verbraucher greift die 30-Tage-Regel nur, „wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist“ (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB).
Ohne diesen Hinweis läuft die Frist nicht, und ohne Frist gibt es keinen Verzug – und ohne Verzug keinen Zins. Ein Satz auf der Rechnung schließt die Lücke:
Ohne Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang dieser Rechnung geraten Sie in Verzug.
Bei Geschäftskunden ist der Hinweis nicht nötig, schadet aber nicht.
Was darf ich als Mahngebühr verlangen?
Nur die Kosten, die dir tatsächlich entstanden sind. Eine pauschale „Mahngebühr“ von fünf oder zehn Euro hat keine gesetzliche Grundlage. Ersatzfähig ist der konkrete Verzugsschaden: Porto, Material, in engen Grenzen Kosten der Rechtsverfolgung.
Nicht ersatzfähig ist die eigene Arbeitszeit für das Schreiben der Mahnung. Das Bearbeiten eigener Forderungen gehört zum allgemeinen Geschäftsbetrieb.
Die 40-Euro-Pauschale ist etwas anderes und deutlich stärker:
- Sie steht dir gegenüber Schuldnern zu, die keine Verbraucher sind (§ 288 Abs. 5 BGB).
- Du brauchst keinen Nachweis – der Betrag steht unabhängig vom tatsächlichen Aufwand zu.
- Sie fällt auch bei Abschlags- und Ratenzahlungen an.
- Aber: Sie wird auf Schadensersatz angerechnet, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Wer später einen Anwalt einschaltet, bekommt die 40 Euro nicht zusätzlich obendrauf.
Und ein Punkt für die eigenen Geschäftsbedingungen: Nach § 288 Abs. 6 BGB ist eine im Voraus getroffene Vereinbarung unwirksam, die den Anspruch auf Verzugszinsen ausschließt. Für den Ausschluss der Pauschale gilt dasselbe, wenn er grob unbillig ist. Eine Klausel im Einkauf deines Kunden, die Verzugszinsen wegbedingt, musst du nicht hinnehmen.
Muss ich Umsatzsteuer auf Verzugszinsen zahlen?
Nein. Verzugszinsen und die 40-Euro-Pauschale sind Schadensersatz, kein Entgelt für eine Leistung – sie unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Deshalb gehören sie auch nicht als Position in die ursprüngliche Rechnung, sondern in das Mahnschreiben.
Wichtig für die Berechnung: Grundlage ist der Bruttobetrag der offenen Forderung, also inklusive Umsatzsteuer. Verzinst wird, was der Kunde schuldet, und das ist der Bruttobetrag.
Wie viele Mahnungen muss ich schreiben?
Keine einzige. Die verbreitete Vorstellung, es brauche drei Mahnungen, bevor man weitere Schritte einleiten darf, steht nirgends im Gesetz. Nach der ersten Mahnung – oder, bei einem kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin, sogar ohne jede Mahnung – ist der Kunde im Verzug, und du kannst einen Mahnbescheid beantragen.
Was sich in der Praxis trotzdem bewährt, ist ein Ablauf mit steigender Deutlichkeit:
| Stufe | nach | Ton | Zinsen |
|---|---|---|---|
| Erinnerung | 7 Tagen | freundlich | noch nicht |
| 1. Mahnung | 14 Tagen | sachlich | ausweisen |
| Letzte Mahnung | 21 Tagen | bestimmt | beziffert |
„Freundlich“ heisst: von einem Versehen ausgehen und keine Zinsen nennen. „Bestimmt“ heisst: den Mahnbescheid ankündigen und Zinsen samt Pauschale auf den Cent beziffern – wer beides schon in der ersten Erinnerung schreibt, hat für die dritte nichts mehr übrig.
Die Fristen sind Gewohnheit, keine Vorschrift. Wer strenger vorgeht, verliert nichts an Rechten; wer länger wartet, auch nicht – nur Geld.
Der Ablauf im Einzelnen, mit den Formulierungen je Stufe, steht auf der Seite Zahlungserinnerung und Mahnung. Dort steht auch der Rechner, in den du Betrag und Datum eintippst; dieser Beitrag erklärt, was er rechnet.
Hinweis in eigener Sache: Rechnungslotse erkennt überfällige Rechnungen selbst und schlägt die nächste Stufe vor, mit den Verzugszinsen nach § 288 BGB taggenau eingesetzt. Ausgelöst wird von Hand, solange du nichts anderes einstellst – eine versehentlich verschickte Mahnung kostet mehr als die Forderung wert ist.
Häufige Fragen
Kann ich einen höheren Zinssatz vereinbaren? Ja, § 288 Abs. 1 BGB nennt einen Mindestsatz („Die Geltendmachung eines höheren Zinses aus einem anderen Rechtsgrund ist nicht ausgeschlossen“). Gegenüber Verbrauchern sind solche Klauseln allerdings schnell unwirksam, und in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt eine enge Grenze. Im Alltag lohnt der gesetzliche Satz – er steht ohne Vereinbarung zu und wird nicht angegriffen.
Ab welchem Tag zähle ich? Ab dem ersten Tag nach Eintritt des Verzugs, nicht ab dem Rechnungsdatum. Ist der 30. September der letzte Zahlungstag, beginnt der Zins am 1. Oktober. Der Tag der Zahlung wird üblicherweise nicht mitgezinst.
Gilt die 40-Euro-Pauschale je Rechnung oder je Mahnung? Je Forderung, nicht je Mahnschreiben. Bei Abschlags- und Ratenzahlungen steht sie für jede verzögerte Zahlung zu. Zwei Mahnungen zur selben Rechnung ergeben nicht 80 Euro.
Was, wenn der Kunde gar nicht reagiert? Dann ist der gerichtliche Mahnbescheid der nächste Schritt; er ist online über das Mahnportal der Justiz möglich und kostet einen Bruchteil einer Klage. Wichtig ist vorher nur eins: dass Fälligkeit, Zugang der Rechnung und der Verzugsbeginn nachvollziehbar dokumentiert sind. Wie du Zahlungen und offene Posten sauber führst, steht in Zahlungsabgleich per Kontoauszug.
Verjähren Verzugszinsen? Die Zinsen verjähren als Nebenforderung eigenständig in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Sie verjähren zudem spätestens mit der Hauptforderung – eine verjährte Rechnung trägt keine durchsetzbaren Zinsen mehr.
Kurz zusammengefasst
- 6,52 Prozent gegenüber Verbrauchern, 10,52 Prozent zwischen Unternehmen – Stand
- Juli 2026, Basiszinssatz 1,52 Prozent.
- Formel: Forderung × Zinssatz × Tage ÷ 365, auf den Bruttobetrag.
- Läuft der Verzug über den 1. Januar oder 1. Juli, wird abschnittsweise gerechnet.
- Gegenüber Verbrauchern greift die 30-Tage-Regel nur mit ausdrücklichem Hinweis auf der Rechnung. Ohne ihn kein Verzug und kein Zins.
- Eine pauschale Mahngebühr hat keine Grundlage, die 40-Euro-Pauschale schon – aber nur gegenüber Nicht-Verbrauchern, und sie wird auf Rechtsverfolgungskosten angerechnet.
- Drei Mahnungen sind ein Mythos. Eine genügt, bei kalendermäßigem Termin sogar keine.