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BR-CO-17EN 16931

Steuerbetrag falsch gerechnet

Je Steuersatz muss gelten: Steuerbetrag (BT-117) = Nettobetrag dieser Gruppe (BT-116) × Steuersatz (BT-119), kaufmännisch gerundet auf zwei Stellen.

Wortlaut der Meldung

[BR-CO-17] Der Umsatzsteuerbetrag je Steuersatz muss dem Produkt aus Nettobetrag und Steuersatz entsprechen.

Betroffene Felder: BT-116 · BT-117 · BT-119

Stand: Juli 2026 · Geprüft und geschrieben von Pascal Wagner

Warum das passiert

  • Abrunden statt kaufmännisch runden.
  • Der Steuersatz wurde als 19 statt 19.00 geschrieben und in der Rechnung anders interpretiert.
  • Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen in eine Gruppe geworfen.

So behebst du es

  1. Gruppier die Positionen je Steuersatz und rechne die Steuer je Gruppe.
  2. Runde kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen.

Was der Empfänger sieht

Nichts, die Datei wird abgewiesen. Käme sie durch, hätte der Empfänger einen Steuerbetrag im System, der nicht zur Bemessungsgrundlage passt – das fällt spätestens bei seiner Umsatzsteuervoranmeldung auf.

Wenn die Rechnung schon raus ist

Erneut senden unter derselben Nummer. Prüf vorher, ob wirklich je Steuersatz gruppiert wird: Der Fehler entsteht fast immer dadurch, dass Positionen mit 19 und 7 Prozent in einer Gruppe landen.

Tritt oft zusammen auf mit

  • BR-CO-15 Bruttobetrag passt nicht
  • BR-27 Einzelpreis ist negativ

Begriffe dazu

  • Umsatzsteuersatz 19 Prozent im Regelfall, 7 Prozent für eine abschließend aufgezählte Liste.

Im Rechnungslotsen

Diese Regel steckt als Prüfpunkt im Assistenten: Sie wird schon beim Ausfüllen angezeigt, mit Sprung ins betroffene Feld – nicht erst, wenn die Rechnung beim Empfänger abgelehnt wurde. Rechnung erstellen

Quelle der Regel: EN 16931. Diese Seite beschreibt, wie sich die Regel in der Praxis auswirkt – sie ersetzt nicht den Normtext und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Fehlt etwas oder stimmt etwas nicht? Schreib uns.

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