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BR-CO-26EN 16931

Steuernummer allein genügt nicht

Der Verkäufer braucht mindestens eine Kennung: USt-IdNr. (BT-31), Steuernummer (BT-32) oder eine Kennung nach BT-29. Für Kleinunternehmer ohne USt-IdNr. genügt die Steuernummer NICHT allein — sie muss zusätzlich als BT-29 stehen.

Wortlaut der Meldung

[BR-CO-26] Es muss entweder die USt-IdNr. des Verkäufers, seine Steuernummer oder eine Verkäuferkennung angegeben werden.

Betroffene Felder: BT-29 Seller identifier · BT-31 Seller VAT identifier · BT-32 Seller tax registration

Warum das passiert

  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG haben keine USt-IdNr. und tragen nur die Steuernummer ein — die Norm zählt sie an dieser Stelle nicht als ausreichende Kennung.
  • Die USt-IdNr. wurde ins Feld für die Steuernummer geschrieben oder umgekehrt.

So behebst du es

  1. Mit USt-IdNr.: eintragen, fertig.
  2. Ohne USt-IdNr.: Steuernummer eintragen — der Rechnungslotse setzt sie dann zusätzlich als BT-29, damit die Regel erfüllt ist.

Was die Regel nicht prüft

Diese Regel trifft praktisch jede Kleinunternehmer-Rechnung, wenn die Software sie nicht kennt. Wir sind selbst darüber gestolpert: Im Golden-Set hatte anfangs jedes Szenario eine USt-IdNr., und die Lücke fiel erst mit dem ersten Kleinunternehmer-Fall auf.

Was der Empfänger sieht

Nichts — die Datei wird vorher abgewiesen. Kommt sie in einer Fassung durch, in der nur die Steuernummer als BT-32 steht, fehlt dem Empfänger die Angabe, die er für den Vorsteuerabzug braucht: § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG verlangt Steuernummer ODER USt-IdNr. des leistenden Unternehmers auf der Rechnung.

Wenn die Rechnung schon raus ist

Kennung ergänzen und erneut senden. Ist die Rechnung bereits gebucht, wird es ernster als bei den Kontaktregeln: Ohne die Kennung ist sie formell mangelhaft, und der Kunde kann die Vorsteuer erst mit der Berichtigung ziehen. Eine berichtigte Rechnung nach § 31 Abs. 5 UStDV wirkt dabei auf den ursprünglichen Zeitpunkt zurück.

Tritt oft zusammen auf mit

Im Rechnungslotsen

Diese Regel steckt als Prüfpunkt im Assistenten: Sie wird schon beim Ausfüllen angezeigt, mit Sprung ins betroffene Feld — nicht erst, wenn die Rechnung beim Empfänger abgelehnt wurde. Rechnung erstellen

Quelle der Regel: EN 16931. Diese Seite beschreibt, wie sich die Regel in der Praxis auswirkt — sie ersetzt nicht den Normtext und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Fehlt etwas oder stimmt etwas nicht? Schreib uns.

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