BR-DE-26XRechnung
Korrektur ohne Bezug
Eine Korrekturrechnung (Dokumentart 384) muss sagen, welche Rechnung sie korrigiert. Ohne die Angabe der ursprünglichen Rechnungsnummer (BG-3) ist sie ungültig.
Wortlaut der Meldung
[BR-DE-26] Bei der Dokumentart 384 muss die Gruppe „PRECEDING INVOICE REFERENCE“ (BG-3) übermittelt werden.
Betroffene Felder: BG-3 Preceding invoice reference · BT-25 Preceding invoice number
Warum das passiert
- Die Korrektur wurde als Kopie der Originalrechnung erstellt, ohne den Bezug zu setzen.
- Die Dokumentart wurde auf 384 gestellt, weil „Korrektur“ passend klang, gemeint war aber eine normale Rechnung.
So behebst du es
- Trag die Nummer der ursprünglichen Rechnung als Bezug ein, dazu ihr Datum.
- Prüf, ob es wirklich eine Korrektur sein soll: Für eine Rückerstattung ist die Gutschrift (381) richtig, für eine berichtigte Fassung die 384.
Was die Regel nicht prüft
Der Bezug ist nicht nur eine Formalie. § 31 Abs. 5 UStDV verlangt für eine Rechnungsberichtigung eine „spezifische und eindeutige“ Bezugnahme auf die ursprüngliche Rechnung — ohne sie wirkt die Berichtigung steuerlich nicht zurück, und der Kunde verliert den Vorsteuerabzug für den Zeitraum dazwischen.
Was der Empfänger sieht
Nichts, die Datei wird abgewiesen. Käme sie durch, hätte er zwei Rechnungen über dieselbe Leistung im System, ohne dass erkennbar wäre, welche gilt — genau das soll der Bezug verhindern.
Wenn die Rechnung schon raus ist
Bezug ergänzen und erneut senden. Wichtig: Die Korrekturrechnung braucht eine EIGENE, neue Nummer aus dem laufenden Nummernkreis — die Nummer der korrigierten Rechnung gehört in das Bezugsfeld, nicht in die Rechnungsnummer.
Tritt oft zusammen auf mit
Quelle der Regel: XRechnung. Diese Seite beschreibt, wie sich die Regel in der Praxis auswirkt — sie ersetzt nicht den Normtext und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Fehlt etwas oder stimmt etwas nicht? Schreib uns.