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BR-DE-16XRechnung

Steuerliche Identifikation fehlt

Der Verkäufer muss steuerlich identifizierbar sein: USt-IdNr. (BT-31), Steuernummer (BT-32) oder ein Steuervertreter (BG-11). Eines davon genügt – keines davon ist ein Fehler.

Wortlaut der Meldung

[BR-DE-16] Eine der folgenden Angaben muss übermittelt werden: USt-IdNr. des Verkäufers, Steuernummer des Verkäufers oder die USt-IdNr. des Steuervertreters.

Betroffene Felder: BT-31 Seller VAT identifier · BT-32 Seller tax registration · BG-11 Seller tax representative

Stand: September 2026 · Geprüft und geschrieben von Pascal Wagner

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Rechnung ohne diesen Fehler erstellen

Warum das passiert

  • Beide Felder leer, weil die Kennung bisher nur im Briefkopf der PDF-Vorlage stand.
  • Die Steuernummer wurde im Freitext der Bemerkungen eingetragen statt im vorgesehenen Feld.
  • Ein Betrieb im Ausland liefert nach Deutschland und hat keinen Steuervertreter benannt.

So behebst du es

  1. Trag unter Einstellungen → Betrieb entweder die USt-IdNr. oder die Steuernummer ein.
  2. Hast du beides, trag beides ein – das ist zulässig und ersparte in der Praxis schon manche Rückfrage.
  3. Ohne beides gibt es keine gültige Rechnung; die Steuernummer bekommst du vom Finanzamt, die USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern.

Was die Regel nicht prüft

BR-DE-16 und BR-CO-26 sind nicht dasselbe, obwohl sie sich ähneln. BR-DE-16 fragt, ob der Verkäufer steuerlich identifizierbar ist; BR-CO-26 fragt, ob er als Geschäftspartner eine Kennung hat. Für Kleinunternehmer ohne USt-IdNr. reicht deshalb die Steuernummer für BR-DE-16, für BR-CO-26 muss sie zusätzlich als BT-29 stehen.

Was der Empfänger sieht

Nichts, die Datei wird abgewiesen. Käme sie durch, hätte er ein echtes Problem: § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG verlangt Steuernummer oder USt-IdNr. auf der Rechnung, und ohne sie darf er die Vorsteuer nicht ziehen.

Wenn die Rechnung schon raus ist

Kennung ergänzen und erneut senden. Bei einer bereits gebuchten Rechnung ist eine berichtigte Rechnung nach § 31 Abs. 5 UStDV nötig – sie wirkt auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnung zurück, der Vorsteuerabzug des Kunden bleibt also erhalten.

Tritt oft zusammen auf mit

  • BR-CO-26 – Steuernummer allein genügt nicht
  • BR-DE-2 – Kontaktgruppe fehlt ganz

Begriffe dazu

Im Rechnungslotsen

Diese Regel steckt als Prüfpunkt im Assistenten: Sie wird schon beim Ausfüllen angezeigt, mit Sprung ins betroffene Feld – nicht erst, wenn die Rechnung beim Empfänger abgelehnt wurde. Rechnung erstellen

Quelle der Regel: XRechnung. Diese Seite beschreibt, wie sich die Regel in der Praxis auswirkt – sie ersetzt nicht den Normtext und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Fehlt etwas oder stimmt etwas nicht? Schreib uns.