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Pflichten & Fristen

Was ab wann gilt: E-Rechnungspflicht, Übergangsfristen und was das konkret für kleine Betriebe heißt.

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Das ist der Teil, den die meisten übersehen: Die Pflicht zum Empfangen gilt sofort und für alle, auch für Kleinunternehmer, auch für den Betrieb mit drei Rechnungen im Jahr. Gestaffelt ist nur das Ausstellen.

Die Beiträge hier ordnen die Treppe bis 2028 und beantworten die Frage, die dahinter steckt: Was heißt das für meinen Betrieb, in diesem Jahr. Rechtsstand ist jeweils im Beitrag genannt; wo sich eine Frist verschoben hat, steht das Datum der letzten Prüfung über dem Text.

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Bauleistungen nach § 13b UStG abrechnen

Wann der Kunde die Umsatzsteuer schuldet, warum zwei Freistellungsbescheinigungen dauernd verwechselt werden und wie die XRechnung das abbildet.

· 7 Min. Lesezeit

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E-Rechnung an Privatkunden: Pflicht im B2C?

Nein, auch 2028 nicht: Die Pflicht gilt nur zwischen Unternehmen im Inland. Was für Rechnungen an Privatpersonen trotzdem gilt, vom Lohnanteil bis zur E-Mail.

· 7 Min. Lesezeit

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Gutschrift: wenn der Kunde abrechnet

Zwei völlig verschiedene Dinge heißen Gutschrift. Die eine ist eine Rechnung, die dein Kunde für dich schreibt, und sie braucht eine Absprache vorher.

· 4 Min. Lesezeit

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Kleinbetragsrechnung: 250 Euro, 4 Angaben

Bis 250 Euro brutto genügen vier Angaben statt zehn, und ein PDF bleibt dauerhaft erlaubt. Wo die Erleichterung nicht gilt, steht wörtlich in § 33 UStDV.

· 5 Min. Lesezeit

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Rechnungsnummer: was wirklich Pflicht ist

Das Gesetz verlangt „einmalig vergeben“, nicht lückenlos, und erlaubt ausdrücklich mehrere Zahlenreihen. Was eine Prüfung trotzdem sehen will.

· 4 Min. Lesezeit

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Reverse Charge: der Satz auf der Rechnung

Das Gesetz gibt den Wortlaut vor und schaltet den Steuerausweis ausdrücklich ab. Welche Formulierung wann gilt, und wie die E-Rechnung sie abbildet.

· 5 Min. Lesezeit

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E-Rechnung ins Ausland: gilt die Pflicht?

Die deutsche Pflicht gilt nur zwischen inländischen Unternehmen. Für Kunden im Ausland zählt deren Recht, ab 1. Juli 2030 eine EU-weite Meldepflicht.

· 5 Min. Lesezeit

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E-Rechnung empfangen: was jetzt gilt

Empfangen muss seit 2025 jeder – ohne Übergangsfrist. Was technisch reicht, was du prüfen musst und woran du erkennst, ob überhaupt eine E-Rechnung vorliegt.

· 4 Min. Lesezeit

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Reicht eine PDF-Rechnung noch?

Für den Empfang nie mehr, für den Versand noch bis 2027 oder 2028 – je nach Vorjahresumsatz. Und der Fall, in dem ein PDF auch danach zulässig bleibt.

· 4 Min. Lesezeit

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E-Rechnungspflicht: welcher Mandant wann

Die 800.000-Euro-Grenze konkret durchgerechnet: welcher Mandant zum 1.1.2027 ausstellen muss, welcher erst 2028 – mit sechs Fällen aus dem Mandantenstamm.

· 5 Min. Lesezeit

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Fehlerhafte E-Rechnung und Vorsteuerabzug

Nicht jeder rote Prüfbefund kostet Vorsteuer. Das BMF trennt seit Oktober 2025 drei Fehlerarten – und erklärt eine davon ausdrücklich für unbeachtlich.

· 7 Min. Lesezeit

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Kleinunternehmer und E-Rechnung 2026

Empfangen ist seit 1.1.2025 Pflicht, senden bleibt freiwillig. Dazu die Grenzen 25.000 und 100.000 Euro und die Steuerkategorie E im XML.

· 7 Min. Lesezeit

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E-Rechnungspflicht 2027 und 2028

Empfangen musst du seit 2025. Ab 2027 fällt die Papier-Option für Betriebe über 800.000 Euro Umsatz, ab 2028 für alle – mit den Ausnahmen.

· 5 Min. Lesezeit

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