Fehlerhafte E-Rechnung und Vorsteuerabzug
Nicht jeder rote Prüfbefund kostet Vorsteuer. Das BMF trennt seit Oktober 2025 drei Fehlerarten – und erklärt eine davon ausdrücklich für unbeachtlich.
Was ab wann gilt: E-Rechnungspflicht, Übergangsfristen und was das konkret für kleine Betriebe heißt.
Nicht jeder rote Prüfbefund kostet Vorsteuer. Das BMF trennt seit Oktober 2025 drei Fehlerarten – und erklärt eine davon ausdrücklich für unbeachtlich.
Empfangen ist seit 1.1.2025 Pflicht, senden bleibt freiwillig. Dazu die Grenzen 25.000 und 100.000 Euro und die Steuerkategorie E im XML.
Empfangen musst du seit 2025. Ab 2027 fällt die Papier-Option für Betriebe über 800.000 Euro Umsatz, ab 2028 für alle — mit den Ausnahmen.